Inklusion – Was ist das?
Behinderung ist ein allgemeines Lebensrisiko. Menschen werden mit Beeinträchtigungen geboren oder erleiden sie im Laufe ihres Lebens, manche Menschen sind Opfer einer Gewalttat oder Kriegsopfer.
Mehr als andere Menschen stoßen Menschen mit Behinderungen auf Hindernisse, die ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft einschränken. Diese Barrieren abzubauen und Unterstützung zu geben, damit diese Menschen ein selbstständiges Leben führen können – das ist die Richtung, die mit dem Begriff Inklusion verbunden ist.
Der Gedanke der Inklusion ist Leitbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion steht für die Offenheit der Gesellschaft für Vielfalt, die Menschen mit Behinderungen einschließt.
Der Begriff in der UN-Konvention geht über das hinaus, was mit „Integration" gemeint ist. Es geht nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen auch für Menschen mit Behinderungen Raum zu schaffen, sondern darum, die Bedingungen so zu gestalten, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen – eben auch den Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen – von vornherein gerecht werden. Kurz gesagt: Nicht der Mensch mit Behinderungen soll „passend gemacht“ werden, um ihn in die Gesellschaft zu integrieren. Die Gesellschaft soll so gestaltet werden, dass jeder Mensch mit Behinderung ihre Angebote problemlos wahrnehmen kann.
Inklusion ist eine Entwicklung und betrifft das gesamte Leben der Menschen – zum Beispiel bei Angeboten für Kinder, bei Kindertageseinrichtungen und Schulen, beim Arbeiten und Wohnen, beim Gang zum Arzt sowie bei Freizeitmöglichkeiten.