Gesundheit

 

Foto zum Film Schüttelkinder.
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„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Insbesondere bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, (...) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten.“ Artikel 25 der UN-Konvention

In der Bundesrepublik existiert heute kein „Sondersystem“ mehr für die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Sie erhalten das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. Kriegsopfer und Opfer von Gewaltverbrechen erhalten vom LWL-Versorgungsamt und der LWL-Hauptfürsorgestelle ein umfangreiches Angebot an Heil- und Krankenbehandlungen, das über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung noch hinausgeht.

Das Bild zeigt eine Parklandschaft.
LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen: Sprungbrett und Auffangnetz für die Seele. Foto: LWL

Ein wichtiger Teilbereich der gesundheitlichen Versorgung betrifft die seelische Gesundheit. Der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen mit seinen in ganz Westfalen-Lippe gut erreichbaren 15 LWL-Kliniken und 40 gemeindenahen Tageskliniken unterstützt die seelische Gesundheit von Menschen mit und ohne Behinderungen. Die Angebote stehen nicht nur allen Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbehinderung offen. In den LWL-Kliniken bieten Fachleute mit besonderen Kompetenzen, die speziell wegen einer Behinderung benötigt werden, die Gewähr für individuelle psychiatrische und psychotherapeutische Gesundheitsleistungen.

Was heute selbstverständlich ist, war bis Mitte der 70er Jahre Zukunftsmusik. Erst mit der Psychiatrie-Enquete wurden Menschen mit Behinderungen, die keine Behandlung im Krankenhaus brauchen, aus den damaligen Landeskliniken entlassen („enthospitalisiert“), und moderne Wohnangebote in freigemeinnütziger oder LWL-Trägerschaft (Wohnverbünde/Pflegezentren) geschaffen.

Die verbesserte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben bedeutet in der Folge von gestiegener Selbstverantwortung auch die Konfrontation mit alltäglichen Gesundheitsgefährdungen. Dazu gehört zum Beispiel die Gefährdung durch den Konsum von Rauschmitteln wie Alkohol, Tabak oder Cannabis. Insbesondere für Menschen mit einer Intelligenzminderung sind die Dienstleistungen bisher noch nicht ausreichend. Hier entwickelt die LWL-Koordinationsstelle Sucht Angebote.