Fazit
Wenn sich unsere Gesellschaft in derart dynamischer Weise verändert, wenn immer mehr Menschen mit einer Behinderung leben, wenn Inklusion verwirklicht werden soll, dann besteht Handlungsbedarf – auch für den Gesetzgeber.
Menschen mit Behinderung wollen als vollwertige Personen behandelt werden. Sie benötigen auch eine finanzielle Unterstützung, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Daher unterstützt der LWL die Forderung nach einem Inklusionsgeld. Über dieses Geld können Menschen mit Behinderung frei verfügen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Mehr Inklusion bedeutet, die Barrieren zu beseitigen, die das Leben in der Gemeinschaft behindern. Je mehr sich die Gesellschaft darauf einstellt, dass Menschen mit Behinderungen „um die Ecke wohnen“, je mehr sie bereit ist, auf diese Menschen einzugehen und deren Verhalten und Bedürfnisse zu akzeptieren, desto weniger teure Hilfen werden erforderlich sein. Wie sich Inklusion gestaltet, hängt nicht nur von den individuellen Einschränkungen, sondern vor allem vom persönlichen Umfeld ab. Je besser jemand in das örtliche Umfeld integriert ist, desto geringer ist der zusätzliche Hilfebedarf. Dazu gehören insbesondere die gemeindenahen Angebote (z. B. Freizeitgestaltung). Der LWL wird sich deshalb stärker in der kooperativen Sozialplanung mit Städten und Kreisen engagieren.
„Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen wie alle anderen Menschen in unserer Mitte leben können. Sie sollen in den Regelkindergarten gehen, sie sollen von ihrer Arbeit leben, sie sollen als Erwachsene selbstständig wohnen können. Dafür müssen wir die Bedingungen gestalten. Das zu leisten ist die Kernaufgabe des LWL“ so LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch.