Arbeit
„Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und insbesondere die Möglichkeit, in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld den Lebensunterhalt zu verdienen.“ Artikel 27 der UN-Konvention
Die Industriegesellschaft wandelt sich in eine wissensbasierte Dienstleistungsgesellschaft. Immer mehr Arbeitsplätze, die früher von Menschen mit Behinderung besetzt wurden, fallen weg. Neue Arbeitsplätze zu finden wird immer schwieriger. Deshalb müssen auf jede Person genau zugeschnittene Lösungen gefunden werden.
Arbeit ist für die Inklusion behinderter Menschen von entscheidender Bedeutung. Behinderung darf kein Grund sein, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu bleiben.