Im März 2011 ist die UN-Konvention – Originaltext – (UN-Konvention – in einfacher Sprache und in weiteren Versionen) über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland zwei Jahre in Kraft. Die Konvention beschreibt die bestehenden Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung und macht sie zu einer völkerrechtlich verbindlichen Aufgabe.
Kurz:
Was ist erreicht – wo geht es hin?
„Der folgende Text zeigt Beispiele. Wir haben Erfolge erzielt. Aber wir wollen noch mehr erreichen. Wenn Sie unsere Internetseite aufrufen, können Sie eine Fülle weiterer Informationen auch in Bildern und Filmen erhalten“, so Dr. Wolfgang Kirsch, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).