Im März 2012 ist die UN-Konvention – Originaltext – (UN-Konvention – in einfacher Sprache und in weiteren Versionen) über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland drei Jahre in Kraft. Die Konvention beschreibt die bestehenden Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung und macht sie zu einer völkerrechtlich verbindlichen Aufgabe. "Mitten drin statt außen vor" - dieser Leitspruch drückt aus, was Inklusion ausmacht und unterscheidet von früheren Ansätzen der Integration.
Kurz:
Was ist erreicht – wo geht es hin?
„Aber schon lange vor Inkrafttreten der UN-Konvention war und ist es beim LWL unser Ziel, unser Auftrag und Selbstverständnis, Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben sowie eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Soviel Teilhabe, soviel Normalität wie möglich.
Der folgende Text zeigt Beispiele. Wir haben Erfolge erzielt. Aber wir wollen noch mehr erreichen. Wenn Sie unsere Internetseite aufrufen, können Sie eine Fülle weiterer Informationen auch in Bildern und Filmen erhalten“ , so Dr. Wolfgang Kirsch, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).