Zwei Drittel der Gesamtausgaben des LWL fließen in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Die Kosten entsprechen dem Betrag, den der LWL mit der Landschaftsumlage von den Städten und Kreisen einnimmt.
Den Großteil der Ausgaben in der Eingliederungshilfe wendet der LWL für Wohnhilfen auf. Zwei von drei Euro fließen in diesen Bereich. Etwas mehr als ein Viertel der 1,6 Milliarden Euro ging im Jahr 2009 an die Werkstätten für behinderte Menschen.
Zur Integration von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt enthält das LWL-Integrationsamt die Mittel aus der so genannten Ausgleichsabgabe. Das Geld zahlen Firmen ab 20 Beschäftigten, die weniger als 5% schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Mittel stammen damit nicht aus dem LWL-Haushalt, der neben den Mitgliedsbeiträgen der Kreise und Städte Landes- und Bundesgelder enthält. Das Aufkommen der Ausgleichsabgabe im Bereich Westfalen-Lippe zur Finanzierung von Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben betrug im Kalenderjahr 2009 insgesamt 41,3 Mio. Euro.