Von Jahr zu Jahr steigen in der Eingliederungshilfe die Kosten für den LWL, weil es immer mehr behinderte Menschen gibt, die darauf angewiesen sind. Die Zahl der Beschäftigten in den Werkstätten wird sich jährlich weiter erhöhen und auch die Anzahl der Menschen steigt, die ambulante Hilfen beim Wohnen beanspruchen. Allein die Zahl der Wohnheimplätze wird vermutlich stabil bleiben.
Der steigende Bedarf war bereits in den vergangenen Jahren deutlich zu spüren: Leistete der LWL im Jahr 2003 noch knapp 41.000 Hilfen, waren es 2008 bereits rund 70.000. Die Ausgaben kletterten in diesem Zeitraum von weniger als 900 Millionen Euro auf 1,6 Milliarden Euro.
Lassen sich Mehrkosten vermeiden?
Der LWL kann den Kostenanstieg bremsen, verhindern kann er ihn nicht. Rund 80 Prozent der Ausgaben der Eingliederungshilfe finanzieren die Personalkosten der Leistungsanbieter, also der Wohnheime, der ambulanten Dienste oder der Werkstätten für behinderte Menschen. In Westfalen-Lippe werden dadurch zum einen 30.000 Arbeitsplätze im Sozialleistungsbereich gesichert. Zum anderen führt bei der gegenwärtigen Ausgabenhöhe eine Tarifsteigerung um nur ein Prozent schon zu Mehrkosten für den LWL von rund 13 Millionen Euro.
Von 2006 bis 2008 wurden mit den Anbietern Nullrunden vereinbart, obwohl ihre Lohnkosten stiegen. Im Jahr 2009 konnte der LWL höhere Zahlungen in den Vergütungsverhandlungen nicht mehr vermeiden. Doch trotz der Tarifsteigerungen um rund 6 Prozent wurden die Vergütungen für die Leistungen in der Eingliederungshilfe nur um 4,95 Prozent angehoben.
Ambulant ist besser und kostengünstiger
Durch den vermehrten Umstieg auf ambulante Hilfen entlastet der LWL auch die öffentlichen Kassen. Der finanzielle Aufwand für eine stationäre Betreuung (Heimplatz) ist im Jahr durchschnittlich doppelt so hoch wie der für eine ambulante Betreuung. Die LWL-Behindertenhilfe hat seit dem Jahr 2003 das Verhältnis ambulanter Wohnhilfen zu stationären Leistungen im Heim von 25 zu 75 auf 40 zu 60 verbessern können und damit Kosten gedämpft. Bei den Neufällen, die im Rahmen der Hilfeplankonferenz beraten werden, beträgt das Verhältnis ambulant zu stationär mittlerweile ca. 75 zu 25 (Stand 31.12.2009).
Das gelang, weil Einzelfälle besser gesteuert und Strukturen verändert wurden:
Warum sich der Bund beteiligen muss:
Die aktuelle Situation in der Eingliederungshilfe ist vergleichbar mit der Situation im Pflegebereich in den 90er Jahren:
Im Jahr 1991 erhielten 540.000 Menschen Pflegeleistungen aus Sozialhilfemitteln im Umfang von rund 6,5 Milliarden Euro. Wegen der steigenden Belastungen wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Heute sind über 530.000 Menschen auf Eingliederungshilfe angewiesen; die Sozialhilfeaufwendungen betragen mehr als 12 Milliarden Euro. Ein eigenes Leistungsgesetz für behinderte Menschen besteht bisher aber nicht.
Die Landschaftsversammlungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben den Bund deshalb mit einer gemeinsamen Resolution zum Handeln aufgefordert. Sie wollen ein Bundesteilhabegeld, für das seit 2004 ein Konzept des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vorliegt. Das Bundesteilhabegeld leistet eine einkommens- und vermögensunabhängige Basissicherung für behinderte Menschen.