Das LWL-Integrationsamt Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Arbeit. Schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Hilfen bekommen.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen ist für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über die Anträge von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen arbeitet mit den örtlichen Fürsorgestellen der Kreise und Städte eng zusammen.
Der Internetauftritt des LWL-Integrationsamtes Westfalen ist in leichter Sprache erstellt.
Die Informationen zum LWL-Integrationsamt Westfalen wurden in Deutscher Gebärdensprache gebärdet. Hier können Sie sich den Film ansehen. Video in Deutscher Gebärdensprache zur Aufgabe des Integrationsamtes.
