LWL-Behindertenhilfe Westfalen

Werkstätten für behinderte Menschen

Der junge Mann mit Down-Syndrom (vorne) arbeitet in einer Schreiner-Werkstatt. Der junge Mann mit Down-Syndrom (vorne) arbeitet in einer Schreiner-Werkstatt.

Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX. Aufgenommen werden Menschen mit einer wesentlichen, nicht nur vorübergehenden Behinderung und gleichzeitig einer vollen Erwerbsminderung.

Die Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen stellt eine berufliche Rehabilitation dar. Ob die Werkstatt die geeignete Rehabilitationseinrichtung ist, entscheidet der Fachausschuss.

Westfalen-Lippe hat bundesweit eines der dichtesten Netze an Werkstatt-Standorten. Für Personen mit besonderem Förderbedarf, z.B. psychisch beeinträchtigte Menschen oder schwerstbehinderte Menschen, bieten die Werkstätten Beschäftigungsangebote mit besonderer räumlicher und personeller Ausstattung. Dadurch können auch Personen am Arbeitsleben teilhaben, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung andernfalls nur in Tagesförderstätten ohne Sozialversicherungsschutz beschäftigt werden könnten.

Der Sachbereich Projektförderung unterstützt die Einrichtungsträger bei der Investitionsförderung und bei der bauliche Umsetzung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung in Westfalen-Lippe.


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Integration von Menschen mit Behinderungen

Film "Der Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt"
Wenn Sie auf das Bild links klicken, finden Sie einen Reportage-Film zum Thema „Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt“.

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Ansprechpartnerin: 
Marlies Wiesemann 
Telefon: 0251/591-3725 
E-Mail: Marlies.Wiesemann@lwl.org

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