Landesrahmenvertrag für den stationärer Bereich (§ 79 Abs. 1 SGB XII mit Anlagen)
Landesrahmenvertrag für den ambulanten Bereich (gemäß § 93 d Bundessozialhilfegesetz)
Landesrahmenvertrag für den stationärer Bereich (§ 79 Abs. 1 SGB XII mit Anlagen)
Landesrahmenvertrag für den ambulanten Bereich (gemäß § 93 d Bundessozialhilfegesetz)
Der LWL-Bericht zeigt, wie Inklusion in der Praxis funktionieren kann.
Hier finden Sie umfassende Erklärungen zum Thema Inklusion behinderter Menschen.
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Die Datenbank enthält Einrichtungen und Dienste in Westfalen-Lippe, die mit dem LWL als überörtlichem Träger der Sozialhilfe Vereinbarungen abgeschlossen haben .
Landesrat Matthias Münning ist Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger in Deutschland (BAGüS).
Die BAGüS ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland.
