Leseratte hinter Büchern

LWL-Behindertenhilfe Westfalen

Landesrahmenverträge für den stationären und den ambulanten Bereich

Landesrahmenvertrag für den stationärer Bereich (§ 79 Abs. 1 SGB XII mit Anlagen)

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Landesrahmenvertrag für den ambulanten Bereich (gemäß § 93 d Bundessozialhilfegesetz)

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