Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen und angesichts der schwierigen Finanzlage der kommunalen Haushalte bestand dringender Handlungsbedarf, einerseits die fachliche Entwicklung und andererseits die Finanzierung der Eingliederungshilfe dauerhaft zu sichern.
Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung haben die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR)und Westfalen Lippe (LWL) im November 2005 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ergebnis der Abschluss einer „Rahmenzielvereinbarung zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter fachlichen und finanziellen Aspekten“ am 09.05.2006 war.
In Bezug auf das Ambulant Betreute Wohnen für behinderte Menschen hat man sich darauf verständigt, die gemeinsam erarbeitete landeseinheitlich Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§ 75 ff SGB XII für die Zeit ab dem 01.01.2005 in folgenden Inhalten durch praktikablere Regelungen zu ersetzen, die ab dem 01.07.2006 Gültigkeit besitzen: