Ambulant Betreutes Wohnen - Hilfeplanverfahren
Benötigt ein behinderter Mensch Unterstützungsleistungen in Form von Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) ist für die Antragstellung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) folgendes Verfahren zu beachten:
Der LWL hat mit Wirkung vom 01.01.2003 das „Individuelle Hilfeplanverfahren“ eingeführt, welches sowohl für die Beantragung von ambulanten als auch stationären Wohnhilfen entwickelt wurde und Anwendung findet.
Aufgabe dieses Verfahrens ist es, durch ein fachlich fundiertes, standardisiertes Verfahren die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes und der zu erbringenden Leistungen unter Beteiligung des Antragstellers/der Antragstellerin, dem Anbieter, dem örtlichen (Kreis/kreisfreie Stadt) und überörtlichen Träger der Sozialhilfe (LWL) zu ermöglichen.
Ein wesentliches Anliegen des Verfahrens ist es, die Antragssteller/in aktiv in das Hilfeplanverfahren einzubeziehen. Falls dieses nicht möglich ist, sollte darauf geachtet werden, dass die Überlegungen und Planungen die Akzeptanz des betroffenen Menschen finden.
Ziel ist es, die geeignete Hilfe für den Menschen mit einer Behinderung und seinen spezifischen Fähigkeiten und Bedürfnissen zu finden. Darüber hinaus soll das Verfahren nicht nur, wie bisher, eine Zustandsbeschreibung der derzeitigen Situation beinhalten, sondern auch die Überlegungen und Planungen für den zukünftigen begleitenden Betreuungsprozess beinhalten.
Die abschließende Ziel- und Maßnahmenplanung versteht sich als Ergebnis einer gemeinsamen Hilfesuche und ist auch Grundlage für die Entscheidung über die Art und den Umfang der Unterstützungsleistung.
Alle Antragsunterlagen des Hilfeplanverfahrens dienen zur Feststellung des notwendigen und geeigneten Betreuungsangebotes (ambulant/stationär) mit den dazugehörigen Zielen und Maßnahmen. Des weiteren ist auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen und ggf. der Hilfeplankonferenz der Umfang des Betreuungsangebotes festzulegen. Daher sind alle Unterlagen vor Beginn der Hilfeplankonferenz, in der die geeignete Wohnform und der Umfang der Maßnahmen festgestellt werden soll, zu erstellen und vorzulegen.
Auf der Basis der dem LWL vorgelegten Antragsunterlagen erfolgt dann die Hilfeplankonferenz, die in der Regel in den Räumlichkeiten der kreisfreien Stadt bzw. des Kreises stattfindet, in dem der Hilfesuchende lebt oder zukünftig leben möchte.
Die Hilfeplankonferenz wird vom/von der Hilfeplaner/in des LWL geleitet.
Neben dem/der Hilfeplaner/in des LWL ist die Hilfeplankonferenz mit folgenden weiteren Personen besetzt:
