LWL-Behindertenhilfe Westfalen

Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

Blinde Menschen können mit Hilfe einer Braille-Zeile am Computer arbeiten. Blinde Menschen können mit Hilfe einer Braille-Zeile am Computer arbeiten.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat ca. 86 Millionen Euro an rund 27.000 blinde, sehbehinderte oder gehörlose Menschen ausgezahlt. Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG durch den Landschaftsverband haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Bei blinden Heimbewohnern besteht eine Sonderregelung, nach der auch Blinde außerhalb von Westfalen-Lippe Blindengeld vom Landschaftsverband erhalten, wenn vor der Aufnahme in einer Einrichtung der gewöhnliche Aufenthalt in Westfalen-Lippe war. Allerdings erhält nicht jeder sehbehinderte oder hörgeminderte Mensch einen finanziellen Ausgleich. Der Gesetzgeber hat den anspruchsberechtigten Personenkreis eingegrenzt.


Leistungsbeginn:

Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseinganges und der Zeitpunkt, ab dem die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen sind.


Wie erhalten Betroffene die Leistungen?

Leistungen nach dem GHBG werden nur auf Antrag vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe gewährt. Antragsformulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich oder können direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen angefordert werden.
 

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Dieses Foto zeigt Jasmin Katzberg.

Artikel im LWL-Bericht

Verstehen ermöglichen – erst recht, wenn das Hören nicht funktioniert.


Wenn Jasmin Katzberg in einem Seminarraum an der Fachhoch-schule Bielefeld sitzt, hört sie so gut wie nichts. Nur ein aufgeregtes Durcheinander von Stimmen, die sich überlagern und mit Stühle-rücken, Türenschlagen und den Geräuschen von Autos, die am Fenster vorbeifahren, vermischen. Dennoch ist die Studentin der Sozialen Arbeit erfolgreich...weiter.

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Faltblatt

Hier informiert Sie der LWL über die Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose.

Faltblatt

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Dieses Foto zeigt die Gebärdensprachdolmetscherin Alexandra Lorenz Die Filmaufnahmen mit der Gebärdensprachdolmetscherin Alexandra Lorenz übernahm das LWL-Medienzentrum für Westfalen. Foto: LWL/ Nantke Naumann

Presseartikel vom 11.05.2011

Neues Angebot für gehörlose Menschen im LWL-Römermuseum Haltern:
Mit dem Video-Guide durch die Römerzeit. Als erstes Museum in Westfalen und eines der ersten Museen Deutschlands bietet das LWL-Römermuseum in Haltern... mehr
 

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Logo: imh

Internetportal imh

Barrierefreies Internet-Portal mit Informationen für gehörlose und schwerhörige Menschen mit zusätzlichen Handicaps (imh) zum Thema "Teilhabe am Arbeitsleben".

Es wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Wetter (FTB) aufgebaut.

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