Letzte Änderung an dieser Seite: 28.02.2007, 14:48
Der Schwerpunkt der Aufgaben der Mitglieder unserer Bundesarbeitsgemeinschaft liegt vor allem in der Finanzierung sozialer Dienstleistungen und in der konzeptionellen Entwicklung dieser Hilfen.
Folgende Bereiche sind besonders hervorzuheben:
Hinter diesen drei Aufgabenschwerpunkten stehen eine Vielzahl individueller Hilfen. Einige der wichtigsten Hilfen und Maßnahmen sind
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für behinderte Menschen |
Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen,
Angebote zum Wohnen und Leben in teilstationären und stationären Wohnformen, zum Teil auch im Betreuten Wohnen,
die vorschulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder zur Vorbereitung auf den Schulbesuch, vor allem in Sonderkindergärten und integrativen Kindergärten,
Hilfen zum Besuch behinderungsspezifischer Schulformen, hier insbesondere in Internaten für körperbehinderte, gehörlose und blinde Kinder,
die Versorgung mit Hilfsmitteln, z. B. mit Rollstühlen, Kraftfahrzeugen,
Hilfen, um behinderten Menschen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität zu ermöglichen und zu erleichtern, z. B. Tutoren für gehörlose Studenten oder Mobilitätshilfen für körperbehinderte Studenten,
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für pflegebedürftige Menschen |
die Pflege und Betreuung in teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen, soweit die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz einer Ergänzung durch die Sozialhilfe bedürfen,
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für Menschen in besonders schwierigen Lebensverhältnissen (z. B. für Obdachlose, straffällig gewordene Menschen, Nichtsesshafte) |
persönliche Beratung,
Hilfen bei der Beschaffung einer Wohnung,
Maßnahmen zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes,
Unterstützung zur Bewältigung des Alltagslebens.