Auszüge aus der aktuellen Satzung des Fördervereins des Westfälischen Industriemuseums Ziegelei Lage e.V.
§ 2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bei der Unterhaltung und dem weiteren Ausbau des Industriemuseums / Ziegelei Lage.
(2) Dabei unterstützt der Verein das Museum ideell und materiell bei dessen Aufgaben
(3) ...
(4) Er legt besonderes Gewicht auf die weitere Erforschung der Geschichte der lippischen Wanderziegler und ihrer Frauen sowie auf die Geschichte der Ziegelherstellung.
...
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können werden
- Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- Juristische Personen, die ihre Mitgliedschaft durch einen dem Vorstand zu benennenden Repräsentanten ausüben.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet.
...
§ 5 Mitgliedsbeiträge, Spenden
(1) festzusetzenden Jahresbeitrag zu leisten. Der Betrag ist im Voraus, spätestens bis zum 31.03. zu zahlen.
(Anmerkung dazu: Der Beitrag liegt seit Jahren unverändert bei 12 € pro Einzelmitglied und Jahr. Familien zahlen 18 € pro Jahr)
...
§ 7 Organe des Fördervereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Beirat (bei Bedarf)
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Im Falle von Stimmengleichheit bei Wahlen entscheidet das Los.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand einberufen.
...
§ 9 Vereinsvorstand
(1) Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(2) Er soll aus 9 Mitgliedern bestehen, von denen eins auf Vorschlag des Zieglerringes zu wählen ist.
(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden
...