NRW-Landesversicherung

Seit dem 1. November 2004 hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Landesversicherung für das Ehrenamt abgeschlossen. Im Rahmen des Sammelvertrages besteht Unfall-Versicherungsschutz für alle Personen, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in rechtlich selbständigen oder rechtlich unselbständigen Einrichtungen ausüben. Einzelanmeldungen sind hierfür nicht erforderlich. Allerdings gilt die Versicherung des Landes nachrangig gegenüber einer bestehenden Vereins-Unfallversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Im Bereich der Haftpflicht-Versicherung ist die Situation anders; über den Sammelversicherungsvertrag des Landes NRW besteht Versicherungsschutz für Personen, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in rechtlich unselbständigen Einrichtungen ausüben. Hieraus folgt, dass alle die Personen, die eine solche Tätigkeit in rechtlich selbständigen Einrichtungen ausüben, nicht durch den Sammelvertrag des Landes versichert sind. Aus diesem Grunde werden Vereine, Verbände, Stiftungen, Kommunen und ähnliche Einrichtungen nicht aus der Pflicht entlassen, für ihre ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter den Haftpflicht-Versicherungsschutz vorzuhalten.

  1. Versicherungsschutz im Ehrenamt CallNRW, Tel.: 0180  3100110; Im Schadensfall: UNION Versicherungsdienst GmbH, Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold, Tel.: 05231 603-6112; Internet: www.engagement-in-nrw.de

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