Gesetzliche Unfallversicherung

Zum 01.01.2005 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das einer Vielzahl ehrenamtlich Tätiger während ihres Engagements Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen ermöglicht. Mitglieder von Heimatvereinen sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie im Auftrag einer Gebietskörperschaft oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ehrenamtlich tätig werden. Weiterhin besteht gesetzlicher Unfallschutz, wenn der Heimatverein mit ausdrücklicher Einwilligung oder in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung einer Gebietskörperschaft oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ehrenamtlich tätig wird (z. B. bei Brauchtumsveranstaltungen). Nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind dabei die organisatorischen Tätigkeiten der beauftragten privatrechtlichen Organisation. So besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Vereinsmitglieder an einer Mitgliederversammlung teilnehmen, in der es um die Übernahme einer Tätigkeit im kommunalen Aufgabengebiet geht. Der Unfallversicherungsschutz bezieht sich immer nur auf die konkrete Tätigkeit im Interesse der Gebietskörperschaft/öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft und der damit zusammenhängenden Wege. Darüber hinaus kann der Heimatverein seine gewählten Ehrenamtsträger freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Im Einzelfall kann ein Vereinsmitglied auch „wie eine beschäftigte Person“ tätig werden und damit gesetzlich unfallversichert sein. Näheres hierzu ist über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu erfragen.

VGB-Verwaltungs-Berufsgenossenschft, Hauptverwaltung, Deelbögenkamp 4, 22281 Hamburg, Tel.: 040 51460, E-Mail: HV.Hamburg[at]vgb.de; Internet: www.vgb.de

Unfallkassen Nordrhein-Westfalen (ehemals GUVV Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe), Regionalteam Münster, Cornelia Duda, Salzmannstraße 156, 48159 Münster, Tel. 0251 2102-354, Internet: www.unfallkasse-nrw.de

Bundesverband der Unfallkassen (BUK), Postfach 90 02 62, 81502 München, Tel.: 089 62272-0; E-Mail: buk[at]unfallkassen.de; Internet: www.unfallkassen.de


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