Künstlersozialkasse

Allen Heimatvereinen, die bei Veranstaltungen mit selbstständigen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, ist dringend eine Prüfung anzuraten, ob der Verein abgabepflichtig gegenüber der Künstlersozialkasse ist. 
Wenn Honorare an selbständige Künstler bzw. Publizisten gezahlt werden, wird der Heimatverein als abgabepflichtiger Unternehmer eingestuft. 
Es besteht auch für Heimatvereine eine gesetzliche Meldepflicht! 

Informationen sind zu erhalten bei der 

Künstlersozialkasse 
26380 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 7543-9 
www.kuenstlersozialkasse.de


Meldebogen    (pdf-Datei zum downloaden)

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