Zu seiner ordentlichen Mitgliederversammlung lädt der Westfälische Heimatbund einmal im Jahr ein. Der Mitgliederversammlung obliegt u.a. die Entgegennahme des Geschäftsberichts und der Rechnungslegung, des Berichts der Rechnungsprüfer sowie der Entscheidung über Anträge oder Satzungsänderungen. Sie erteilt dem Vorstand und dem Verwaltungsrat des WHB die Entlastung. Darüber hinaus dient die Mitgliederversammlung der umfassenden Information der Mitglieder über die Aktivitäten des Westfälischen Heimatbundes. Ziel der jährlichen Mitgliederversammlung ist es außerdem, intensive Diskussionen und eine kritische Auseinandersetzung mit allen Aspekten der Arbeit des Westfälischen Heimatbundes und der Heimatvereine zu ermöglichen.
Die Mitgliederversammlung des Westfälischen Heimatbundes dient ferner als Forum für den Austausch der Heimatvereine und Mitglieder untereinander. Sie bietet die Möglichkeit, Kontakte zwischen den verschiedenen Heimatvereinen und ihren Mitgliedern herzustellen, die Arbeit und Initiativen anderer Vereine und Institutionen kennen zu lernen und dadurch Anregungen und Impulse für die eigene Arbeit zu erhalten. Im Rahmen der eintägigen Mitgliederversammlung finden darüber hinaus viele Exkursionen statt, die den Tagungsort und seine Umgebung mit ihren jeweiligen landschaftlichen und kulturellen Besonderheiten näher vorstellen. Um abwechselnd in allen Teilgebieten Westfalens präsent zu sein, findet die Mitgliederversammlung in jedem Jahr an einem anderen Ort in den verschiedenen Regionen Westfalens statt.
Der Westfalentag, an dem jeweils 400 bis 700 Besucher teilnehmen, wird vom Westfälischen Heimatbund ausgerichtet und beschäftigt sich ausführlich mit aktuellen Fragen und Problemen Westfalens. Seit 2007 findet der Westfalentag jährlich in Verbindung mit der Mitgliederversammlung in verschiedenen Regionen und Städten in Westfalen statt.
Der Vorsitzende des Westfälischen Heimatbundes lädt alle Mitglieder und angeschlossenen Heimatvereine zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ein. Die Einladung erfolgt frühzeitig, mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung und enthält die Tagesordnung der Mitgliederversammlung. Einzelmitglieder haben in der Mitgliederversammlung jeweils eine Stimme. Heimatvereine bzw. andere Vereinigungen, die dem WHB angeschlossen sind und dessen Ziele unterstützen, haben für je angefangene 20 Mitglieder eine Stimme.