Das Westfälische Literaturarchiv hat die Aufgabe, literarische Nachlässe einer vorgegebenen Wertigkeit und von gesamtwestfälischer Bedeutung zu übernehmen, zu erschließen, zu erforschen und zugänglich zu machen. Die Archivierung der Bestände erfolgt im Westfälischen Archivamt.
Das Westfälische Literaturarchiv wird arbeitsteilig vom Westfälischen Archivamt - Archiv LWL - und der Literaturkommission für Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe betreut. Das Westfälische Archivamt steuert das archivfachliche Wissen sowie seine Erfahrungen aus jahrzehntelanger Tätigkeit im Bereich der regionalen Archivpflege bei, die Literaturkommission bringt ihre Kenntnis der westfälischen Literaturgeschichte der Vergangenheit und der Gegenwart sowie ihre Kontakte zu Autoren und Autorenverbänden mit ein.
Die Erfüllung dieser gemeinsamen Aufgabe setzt eine enge Zusammenarbeit und klare Kompetenzaufteilungen zwischen beiden Dienststellen voraus.
2.1. Eine Expertengruppe von Vertretern der Literaturkommission und des Westfälischen Archivamts prüft literarische Nachlässe aus Westfalen auf ihre Archivwürdigkeit und die Zweckmäßigkeit einer Verwahrung im Westfälischen Literaturarchiv. Das Ergebnis der Beratungen führt zu einer Archivierungsempfehlung. Grundlage der Prüfung ist die Aufnahme der Autoren in das von der Literaturkommission herausgegebene "Westfälische Autorenlexikon".
2.2. Nach Sichtung der Nachlässe entscheidet die Expertengruppe, ob und in welchem Umfang die Nachlässe übernommen werden können. Nachlassteile, die keinen Bezug zum Werk oder zur Person des Nachlassers und keine kulturhistorischen Anschlüsse vermitteln, werden in der Regel nicht übernommen.
2.3. Voraussetzung der Übernahme eines Nachlasses ist das Bestehen eines gültigen Deposital-, Kauf- oder Schenkungsvertrages.
2.4. Die Übernahme des Nachlasses erfolgt in Abstimmung mit der Literaturkommission durch das Westfälische Archivamt.
3.1. Die Literaturkommission stellt die Kontakte zu potentiellen Nachlassgebern her.
3.2. Die Literaturkommission übernimmt - auch in Verbindung mit dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) und den Literaturbüros in Westfalen - die Funktion einer Informations- und Clearing-Stelle in allen mit westfälischen Dichternachlässen zusammenhängenden Fragen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe entwickelt die Literaturkommission im Laufe der Zeit ein vollständiges Nachlasskataster für westfälische Dichternachlässe.
3.3. Die Literaturkommission kümmert sich um die wissenschaftliche Erforschung der Nachlässe. Sie benutzt ihre Publikationsorgane einschließlich Internet, um die Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen.
3.4. Die Literaturkommission kooperiert eng mit bestimmten Museen, z.B. mit dem Westfälischen Literaturmuseum Haus Nottbeck, bei der Präsentation von Nachlassteilen. Soweit Archivalien ausgestellt werden sollen, vgl. Ziff. 4.2.
3.5. Die Literaturkommission unterstützt das Westfälische Archivamt bei der Erschließung der Nachlässe, d.h. bei der Ordnung, Verzeichnung und Findbucherstellung.
4.1. Die Erschließung der Nachlässe, d.h. die Ordnung, Verzeichnung und Findbucherstellung, wird vom Westfälischen Archivamt mit fachlicher Unterstützung der Literaturkommission durchgeführt. Die Arbeitsergebnisse werden publiziert.
4.2. Das Westfälische Archivamt entscheidet, welche konservatorischen Maßnahmen im Rahmen der Bestandserhaltung durchzuführen sind. Es ist auch verantwortlich für die sachgerechte Behandlung von Nachlassteilen bei Ausstellungen u.ä.
4.3. Die Benutzung der Bestände des Westfälischen Literaturarchivs erfolgt im Westfälischen Archivamt. Dafür gilt die Benutzerordnung des Westfälischen Archivamts - Archiv LWL -, sofern nicht andere vertragliche Regelungen (vgl. Ziffer 2.3.) getroffen worden sind.
Rickmer Kießling, Katharina Tiemann (Westfälisches Archivamt)
Dr. Jochen Grywatsch, Dr. Walter Gödden (Literaturkommission für Westfalen)