Kopfleiste


Für Antragsteller

Das Kuratorium der Kulturstiftung tagt zwei Mal im Jahr, um über Anträge zu entscheiden. Dementsprechend sind folgende Antragsfristen einzuhalten: Der 28. Februar und der 31. August eines jeden Jahres. Antragsteller finden hier das Antragsformular sowie wichtige Informationen in den Fördergrundsätzen und Verwendungshinweisen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.