Landwehren im Schnittpunkt von Geschichte, Archäologie und Naturkunde

01.01.2008 Cornelia Kneppe

Inhalt

Als Landwehren werden lineare Anlagen bezeichnet, die aus hintereinander gestaffelten Wällen und Gräben bestehen und im Mittelalter die Aufgabe hatten, die Feldmarken von Städten und Kirchdörfern zu schützen. Besondere Abwehrfunktion kam dabei dem auf den Wällen angepflanzten Buschwerk zu, das aus Eiche, Buche, Hainbuche, Haselnuss, weiterhin Schlehe, Weiß- und Schwarzdorn sowie Brombeere u.a. (Abb. 1) bestand. Zu den jährlichen Instandhaltungsarbeiten an den Landwehren gehörten die Reinigung der Gräben ebenso wie die Beschneidung und Verflechtung des Bewuchses.

Landwehren wurden im späten Mittelalter errichtet, als die Landesherren der westfälischen Territorien die zuvor dem deutschen Königtum zustehende Aufgabe übernommen hatten, Land und Leute zu schützen und zu verteidigen. Seit etwa 1300 lassen sich Landwehren in Westfalen nachweisen, ältere Anlagen aus dem 13. Jh. finden sich dagegen weiter im Osten, so in Helmstedt, wo die Initiative zum Landwehrbau von dem dortigen Kloster ausging, um die klostereigenen Ländereien zu schützen.

Abb. 1: Rekonstruktion eines Landwehrbewuchses (Entwurf: B. Tenbergen)

Landwehren als Hilfmittel gegen die Auswirkungen von Fehden

Landwehren waren notwendig, um in einer Zeit ständiger militärischer Auseinandersetzungen, die Adel, Landesherren und Städte gegeneinander führten, die Feldmarken von Kirchdörfern und Städten zu schützen. Denn das mittelalterliche Fehdewesen sah die wirtschaftliche Schwächung des Gegners vor: Vernichtung der Ernte, Brandlegung in Siedlungen sowie Viehraub waren wenig kontrollierbar, weil die Schauplätze ständig wechselten. Gegen diese althergebrachte Form der Rechtssuche mit Waffengewalt versuchten die werdenden Landesherren das Gerichtswesen zu stärken: In Landfriedensbündnissen seit dem ausgehenden 13. Jh. waren in der Regel Fehden ohne vorherige Anrufung der Gerichte untersagt, aber erst 1495 setzte sich ein generelles Verbot des Fehdewesens durch, als in Speyer ein ewiger Landfrieden und das Reichskammergericht ins Leben gerufen wurden.

Mit dem Bau von Landwehren, die unter Ausnutzung natürlicher Gegebenheiten wie Flüsse, Geländekanten und Moore die Kirchdörfer, Städte und später auch Länder umgaben, wurde der Versuch gemacht, den Verkehr über die Straßen zu leiten und dadurch kontrollierbarer zu machen. Denn die Straßendurchgänge waren nicht nur durch abschließbare Schlagbäume zu sperren, sie waren auch in vielen Fällen ständiger Aufenthaltsort eines Baumhüters, der dort wohnte und bisweilen die Aufsicht über einen steinernen Wachturm besaß. Ihm oblag es, in feindlicher Absicht heranreitende Reiter zu erspähen und mit Horn, Fahne oder Feuerkorb den Bauern im Dorf Warnzeichen zu geben. Eine wichtige Aufgabe kam in diesem Abwehrsystem den Pfarrkirchen zu, deren Glockenschlag bei Gefahr ertönte und die Bevölkerung zur Sammlung und Verfolgung verpflichtete. Warttürme finden sich im Bergland häufiger als im Flachland und ersetzten hier in vielen Fällen eine umlaufende Landwehr.

Dass Landwehren in den Fehden des 14. und 15. Jh.s mehr oder weniger wirksam zur Feindabwehr eingesetzt wurden, erschließt sich aus den Chroniken der Städte Dortmund und Soest, die besonders Landwehrschlagbäume und Türme als hart umkämpfte Stützpunkte vor Augen führen und Landwehren bei der Abwehr von räuberischen Überfällen eine wichtige Rolle einräumen.

Zum Landwehrbau im Oberstift Münster

Im Münsterland, dem Herrschaftsgebiet der Fürstbischöfe von Münster, wurde der Landwehrbau zwar von Kirchspielen und Städten ausgeführt, war aber von Bischof Ludwig (1310-1357) zur besseren Durchsetzung des Landfriedens von 1319 politisch angeregt worden, wie eine Urkunde von 1321 deutlich macht. Damals waren nicht nur die Landwehren der Kirchspiele Albachten (Abb. 2), Bösensell, Roxel, Münster-Lamberti und Münster-Überwasser im Bau, sondern mit einiger Sicherheit auch die von Amelsbüren, Hiltrup und Nienberge. Ausgeführt wurden die Grabearbeiten von den Bauern der Kirchspiele, die später auch die Instandhaltung zu gewährleisten hatten.
Abb. 2: Die erhaltene Landwehr zwischen Albachten und Roxel (Münster) (Foto: A. Kneppe)
Etwa gleichzeitig mit den Kirchspielen dürften auch die größeren Städte des Bistums Münster mit der Anlage von städtischen Landwehren begonnen haben, ohne dass im Regelfall urkundliche Nachweise vorliegen. Voraussetzung dafür war der politische Wille des bischöflichen Stadtherrn, den Bürgern die Organisation ihrer militärischen Verteidigung zu überlassen. Dazu gehörte eben nicht nur der Schutz der Bürgerhäuser durch eine Stadtbefestigung, sondern auch die Abschirmung der Felder, Wiesen und Weiden um die Stadt - soweit sie in städtischem oder bürgerlichem Besitz waren - durch Landwehren. Dass nicht nur mit dem Bau der Kirchspiellandwehren um Münster, sondern auch der Stadtlandwehren des Münsterlandes in der Zeit um 1320 begonnen worden ist, lässt sich besonders gut an den Landwehren von Ahlen und Beckum zeigen. Denn für diese in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s erstmals urkundlich belegten Anlagen, deren Verlauf nahezu vollständig aus der Urkatasteraufnahme des frühen 19. Jhs. hervorgeht, lassen sich ältere Landwehren nachweisen, die enger um die Städte gezogen waren. Diese Beobachtung lässt den Rückschluss zu, dass das Wachstum der münsterländischen Städte noch nicht zu Ende war, als die ersten Landwehren angelegt wurden. Mit dem Zuzug weiterer Bauern aus dem Umland wuchs das Stadtgebiet dann erneut und musste durch eine neue Landwehr mit erweitertem Verlauf geschützt werden. Im Fall von Ahlen und Beckum bezeichnen die Landwehren von Anfang an nicht nur ein Schutzsystem, sondern auch eine Rechts- und Verwaltungsgrenze, nämlich die zwischen Stadt und Land. Während außerhalb der Stadtlandwehr der Gorichter die Bauern zum Kriegsdienst aufrief, folgten die Bürger zumeist dem bischöflichen Richter und den Bürgermeistern. Die Landwehren markierten das Umland der Städte, in dem städtischer Besitz dominierte und städtisches Recht galt.

Die Bedeutung von Landwehren als Holzreservoir in der Neuzeit

Seit 1500, besonders aber seit dem Ende des 30-jährigen Krieges wurden der militärische Wert von Landwehren geringer veranschlagt und die Anlagen nicht mehr instand gehalten. Wichtiger für Bürger und Bauern wurde im relativ waldarmen Münsterland der Holzreichtum der Landwehren, der für die Kirchspiele und Städte unverzichtbar war. Bürger und Bauern versorgten sich nicht nur aus den dort wachsenden Holzbeständen mit Bau- und Brennholz, sondern Bauerschaften wie Städte sahen die Landwehren als Vermögenswert an, der im Notfall verkauft werden konnte und dessen Bestand vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen war. Dass die Landwehren des Münsterlandes bis weit in das 19. Jh. in großen Teilen erhalten blieben, verdanken sie ihrer Bedeutung als wertvolles Holzreservoir, das auch bei der Instandsetzung der Straßen Verwendung fand.

Zur Rekonstruktion von Landwehrsystemen

Die Rekonstruktion des westfälischen Landwehrsystems stützt sich auf die Urkatasteraufnahme, eine zu Steuerzwecken in den Jahren 1822 bis 1834 in Westfalen flächendeckend durchgeführte Kartierung des steuerpflichtigen Besitzes unter Berücksichtigung der reichen westfälischen Flurnamenüberlieferung. Mit "Landwehr", "Lanfer", "Schlag" oder "Baum", also für den Nachweis von Landwehren aussagekräftigen Bezeichnungen, kann der Verlauf auch damals nicht mehr erhaltener Landwehrzüge parzellenscharf erfasst werden.

Ein weiteres wertvolles Hilfsmittel stellen Luftbilder dar, auf denen Landwehrgräben als lineare Bodenspuren erkennbar werden und zusammen mit erhaltenen Resten das durch die Flurnamen rekonstruierte System belegen oder vervollständigen. Wohl kaum ein Bodendenkmal ist im Mittelalter ein so alltäglicher Gegenstand gewesen wie Landwehren, wie die große Zahl von Straßennamen und Zunamen in nahezu jeder Gemeinde Westfalens verdeutlicht.

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Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2008