von Dieter Brall
Zwei Projekte aus der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung vom 16.06.2005 sind die aktuellen Herausforderungen für das AfAO Coesfeld (jetzt: Dezernat für ländliche Entwicklung/Bodenordnung bei der Bezirksregierung Münster):
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FMO - Flughafen Münster-Osnabrück mit Autobahnanschluss und Airportpark (Abb. 1) sowie |
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Flächenmanagement für Ausgleichsflächen. |
Zuständig für die Entwicklung des ländlichen Raumes befasst sich die Bezirksregierung Münster zur Zeit mit 61 Projekten im gesamten Regierungsbezirk Münster.
Flurbereinigungsverfahren werden für unterschiedliche Ziele durchgeführt. Grundsätzlich werden alle Grundstücke in einem begrenzten Raum "in einen Topf geworfen" und nach modernen Anforderungen neu gestaltet.
Welche Anforderungen sind das? Nach welchen Maßstäben wird neu gestaltet?
Die Anforderungen an ein Bodenordnungsverfahren sind in § 1 des Flurbereinigungsgesetzes benannt :
"Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen nach diesem Gesetz neu geordnet werden".
Diesem Tenor und den politischen Vorgaben folgend haben die "Flurbereiniger" in den vergangenen Jahrzehnten auch im Münsterland in zahlreichen Projekten Ideen, Planungen und politische Herausforderungen angepackt und umgesetzt. Schwerpunkte der Tätigkeit waren dabei:
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Die Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes durch Grundstückstausch und -kauf, eben: Zusammenlegung, |
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der Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes, |
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die Verbesserung der Vorflutverhältnisse, |
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die Gestaltung der Landschaft durch Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern u.ä.m. |
Nach dem 2. Weltkrieg galt es zunächst, die landwirtschaftliche Produktion durch geeignete Maßnahmen zu erleichtern; Mitte der 1970er Jahre kam der Gedanke des umfassenden Umwelt- und Naturschutzes immer mehr auf und prägte die Arbeit, während heute die "integrierte ländliche Entwicklung" (ILE) oberstes Ziel ist (s. Beitrag Bröckling/Löwer).
Bei ILE steht die Entwicklung einer gesamten Region im Vordergrund. Das erste Projekt dieser Art im Münsterland war die ILE: Bocholter Aa.
Anzustoßen, zu begleiten und in konfliktträchtigen Bereichen durch Bodenordnung zur Lösung und Umsetzung beizutragen ist die Rolle der Flurbereinigungsbehörde.
Einige Beispiele aus der aktuellen Arbeit sollen die Arbeit der Flurbereinigungsbehörde verdeutlichen:
In der Flurbereinigung Langenhorst-Temming und in der benachbarten Flurbereinigung Laer-Holthausen wurden für den Ausbau von 13 km Wegen innerhalb von drei Jahren die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und in die Tat umgesetzt (Abbn. 2a - 2d).
Der Ausbau der Wege kommt der Landwirtschaft, allen Anwohnern aber auch dem ländlichen Tourismus (Wandern, Radfahren, Inlineskaten) zugute. Dies gibt der Region "neuen Schwung".
In Verbindung mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wird die münsterländische Parklandschaft gestaltet und ergänzt.
Ein weiteres Beispiel für ein modernes Verfahren ist die Flurbereinigung Emsaue-Westbevern. Diese wurde vorrangig zur Förderung der Renaturierung der Ems im Bereich Westbevern durch Bereitstellen von 20 ha für die Emsaue eingeleitet. Dabei wurden eigentumsrechtliche Voraussetzungen zur Erhaltung und Wiederanbindung von Altarmen der Ems im Bereich Ringemanns Hals geschaffen.
Gleichzeitig wurden im Flurbereinigungsgebiet Wege nach ökologischen Gesichtspunkten zur Erschließung und ökologische Maßnahmen als Ausgleich geschaffen (Abbn. 3a, 3b u. 4a, 4b).
Der ländliche Raum unterliegt gesellschaftlichen Anforderungen. Er diente in früheren Jahren in erster Linie der Produktion von Nahrungsmitteln. Die Gegenwart ist davon geprägt, dass eine Vielzahl von Nutzern Ansprüche stellt. Dies gilt zunächst nach wie vor für die Landwirtschaft mit sich immer wieder ändernden Rahmenbedingungen (Stichwort: EU-Vorgaben) und dem rasanten technischen Fortschritt. Darüber hinaus entstehen durch Freizeitaktivitäten und Tourismus weitere Anforderungen. Nicht zuletzt der immer noch weiter wachsende Kraftfahrzeugverkehr führt zu Forderungen nach Umgehungsstrassen, die nur über eine Flurbereinigung zu realisieren sind.
"Ohne Moos nichts los" dieser Satz gilt auch für die Arbeit im ländlichen Raum, wenn strukturelle Probleme zu bewältigen sind.
Gleichwohl bietet das Flurbereinigungsgesetz die rechtlichen Möglichkeiten, möglichst viele der anstehenden Fragen und Probleme zeitnah zu lösen.
Es ist jedenfalls eine interessante, notwendige und abwechslungsreiche Aufgabe.
Das Münsterland bietet dafür eine ganze Reihe von gelungenen Beispielen.
Beitrag in der Buchversion ansehen/speichern (PDF-Datei; Größe: 5,2 MB)
Erstveröffentlichung 2007
