von Karl-Heinz-Otto
Inhalt
Die Biologischen Stationen gelten als Gütesiegel nordrhein-westfälischer Naturschutzpolitik (Neiss 2001, S. 8). Mit dem Konzept der Biologischen Stationen hat Nordrhein-Westfalen ein in Deutschland einzigartiges System der Betreuung der Schutzgebiete entwickelt. Sie pflegen derzeit ca. 75 Prozent der Naturschutzgebiete. In Nordrhein-Westfalen existieren insgesamt 44 Biologische Stationen, von denen 41 nach den Förderrichtlinien des Landes NRW für die Biologischen Stationen (FöBS) gefördert werden. Damit sind in fast allen Landkreisen, d.h. beinahe flächendeckend, Biologische Stationen vertreten. Auf den westfälischen Landesanteil entfallen allein 25 Stationen, also mehr als die Hälfte aller Einrichtungen (Abb. 1). Ihrem Aufgabenspektrum entsprechend sind die Biologischen Stationen als gemeinnützig anerkannte Vereine organisiert. Jede Station ist eigenständig und kann im Rahmen ihres finanziellen Budgets mit eigenem Personal wirtschaften. Das Land NRW fördert die Biologischen Stationen pro Jahr mit ca. 7 Millionen Euro. Darüber hinaus erhalten sie finanzielle Mittel von ihren jeweiligen Gebietskörperschaften, verschiedene Projektgelder und nicht zuletzt auch Spenden. Ein zentraler "Dachverband der Biologischen Stationen in NRW", der am 18.06.2005 in Düsseldorf gegründet wurde, bündelt und vertritt die Interessen aller Mitgliedsstationen und leistet Unterstützung, insbesondere bei der Beantwortung überregionaler Fragen und Problemstellungen.
Die Biologischen Stationen sind in den 1970er Jahren aus dem ehrenamtlichen Naturschutz hervorgegangen und stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen dem amtlichen und dem ehrenamtlichen Naturschutz dar. Sie sind bei naturschutzfachlichen Fragen und Problemen Ansprechpartner sowohl für Behörden als auch für Privatpersonen. Die Förderrichtlinien legen fünf Aufgabenschwerpunkte für die Biologischen Stationen fest (LÖBF 2005, S. 257 u. www.biostationen-nrw.com/):
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Schutzgebietsbetreuung |
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Vertragsnaturschutz |
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Artenschutz |
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Wissenschaftliche und beratende Aufgaben |
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Umweltbildung |
Mit Schutzgebieten sind in erster Linie Naturschutzgebiete gemeint, für die die untere Landschaftsbehörde Festsetzungen erlässt. Darüber hinaus gehören hierzu beispielsweise Flächen, die im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie schützenswert sind (s. Beitrag Olthoff et al.). Auch sind Nationalparke großflächige Schutzgebiete mit eigenen Regelungen. Zu den Gebieten, die von einer Biologischen Station im Sinne der Förderrichtlinien betreut werden, gehören zudem die naturschutzfachlich wertvollen Areale der Nordrhein-Westfalen-Stiftung. Ausgehend von der genauen Beobachtung, Erfassung und datentechnischen Sicherung der Tier- und Pflanzenbestände werden zunächst Ziele für die angestrebte Entwicklung in den Schutzgebieten formuliert: "Wo kann man für welche Tier- bzw. Pflanzenart oder für welches Artengefüge die vorherrschenden Bedingungen optimieren?", "Welche Landschaftspflegemaßnahmen (u.a. Wiesenmahd, Beweidung, Entfernung von Gehölzen, Offenhaltung von Gelände) sind in welchem Ausmaß und zu welchem Zeitpunkt sinnvoll und zweckmäßig?" etc. Die festgelegten Ziele sowie die Planung und Empfehlung verschiedener Maßnahmen werden von den Biologischen Stationen i.d.R. in entsprechenden Pflege- und Entwicklungsplänen zusammengefasst und so beispielsweise kommunalen Planungsträgern zur Verfügung gestellt. Die praktische Umsetzung der Maßnahmen kann auch von den Biologischen Stationen selbst durchgeführt werden. Dabei tragen neben Zivildienstleistenden oftmals auch Praktikanten und ehrenamtliche Helfer zum Erhalt oder zur Entwicklung der angestrebten Biotopstruktur bei. Daneben existieren vielfach auch Kooperationen, bei denen die Biologischen Stationen die Umsetzung der Pflegeaufgaben organisieren und fachlich begleiten (u.a. mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Schäfereien oder der Bundeswehr). Biologische Stationen können ebenfalls Empfehlungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aussprechen, die beispielsweise bei Baumaßnahmen zu leisten sind.
Eine wichtige Aufgabe der Biologischen Stationen besteht darin, Landwirte als Partner im Naturschutz zu gewinnen. Dabei sollen die Stationen den landwirtschaftlichen Betrieben staatliche Fördergelder vermitteln, die sie als Anreiz für eine an Naturschutzinteressen ausgerichtete und dementsprechend veränderte Nutzung ihrer Flächen erhalten können. Zusätzlich sollen die Biologischen Stationen Landwirte beim ökologischen Landbau und in Umweltschutzfragen beraten sowie bei der Förderung der Regionalvermarktung unterstützen.
Besonders gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten (Rote Liste-Arten mit hohem Gefährdungsgrad, wie z.B. Laubfrosch, Fledermäuse, Ameisenbläuling, Lungenenzian, Knabenkraut, Weißstorch, Edelkrebs) können durch gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in ihrem Bestand gefördert werden. Neben der erfolgreichen Reproduktion einer oder mehrerer Tier- oder Pflanzenart(en) stehen beim Artenschutz immer auch der Aufbau bzw. Erhalt eines geeigneten Lebensraumes im Vordergrund. Wiederansiedlungsprojekte gehören ebenso zum Artenschutz wie die Wiederbelebung von Lebensräumen (z.B. Magerwiesen). Die Vielfalt derzeit bestehender Projekte ist fast unüberschaubar.
Den Biologischen Stationen obliegt ferner die Aufgabe, durch Beobachtungen Grundlagendaten zu erheben und auszuwerten und die dabei erzielten Resultate mit in Beratungsgespräche und wissenschaftliche Diskussionen einfließen zu lassen. Bei der Datenerhebung werden unterschiedliche Methoden angewendet: Tiere werden z.B. durch direkte Beobachtung, Verhörung oder Fang bestimmt und gezählt; Pflanzen v.a. durch Vegetationsaufnahmen, Einzelkartierung bedrohter Arten oder die regelmäßige Untersuchung von Dauer-Aufnahmeflächen. Zur Datenbankpflege werden verschiedene EDV-Programme und zur graphischen Darstellung und Auswertung der Ergebnisse statistische Methoden angewendet sowie Geographische Informationssysteme (GIS) eingesetzt. Beratungen und wissenschaftliche Diskussionen führen die Biologischen Stationen nicht nur in Gesprächen mit Planungsbehörden durch, sondern z.B. auch mit Tourismuseinrichtungen und Gastronomiebetrieben sowie privaten Bauherren. Wenn der Zustand von Lebensräumen und ihr Arteninventar durch regelmäßige Datenerhebung geprüft und eine Entwicklungstendenz in einem entsprechenden Gebiet festgehalten werden, bezeichnet man dies als "Monitoring". Hierzu ist es notwendig, dass die Mitarbeiter/innen der Stationen in regelmäßigen Abständen die entsprechenden Gebiete aufsuchen und alle notwendigen Daten ermitteln. Mittel- bis langfristige Datenvergleiche gestatten es, stattfindende Entwicklungen festzustellen und darauf mit entsprechend abgestimmten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu reagieren.
Zum Umweltbildungsangebot gehören Informationsveranstaltungen sowohl über die Struktur und Organisation der Biologischen Stationen als auch über ihre Aufgaben in den jeweils betreuten Gebieten. Die Vermittlung grundlegender biologischer/ökologischer und naturschutzfachlicher Kenntnisse gehört zu den Schwerpunkten der Bildungsarbeit. Durch spezielle Veranstaltungen wie beispielsweise Vorträge, Seminare, Exkursionen und Studienfahrten erhalten die Besucher konkrete und differenzierte Einblicke in die Naturschutzarbeit. Hauptzielgruppen sind vor allem Kindergärten und Schulen. Einige Stationen haben sich insbesondere auf umweltbezogene Bildungsangebote für Familien spezialisiert. Vielfältige Informationsbroschüren und Veröffentlichungen runden das breite Bildungsangebot der Biologischen Stationen ab (www.biostationen-nrw.com/).
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Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) (Hg.) (2005): Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen 2005. Recklinghausen |
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Neiss, T. (1995): Biologische Stationen in NRW: Sozialwerk für die Natur. In: LÖBF-Mitteilungen 2/95. Recklinghausen, S. 10-13 |
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Neiss, T. (2001): Biologische Stationen in NRW: Gütesiegel der Naturschutzpolitik. In: LÖBF-Mitteilungen 3/01. Recklinghausen, S. 8-12 |
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www.biostationen-nrw.com/ |
Erstveröffentlichung 2007
