Landtagswahl NRW 2012 – Zweitstimmen, Wahlbeteiligung, ungültige Stimmen

01.01.2013 Meinolf Rohleder

Am 13.05.2012 fand in Nordrhein-Westfalen die Wahl zum 16. Landtag statt. Diese vorgezogene Wahl war nach der Auflösung des Landtags am 14.03.2012 notwendig geworden (s. Beitrag Heineberg).

Wie bei den Bundestagswahlen besitzt jeder Wahlberechtigte eine Erststimme, die den Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises bestimmt und eine Zweitstimme, die über die endgültige Zusammensetzung des Landtags entscheidet. Bis auf den Wahlkreis Minden-LübbeckeI traten CDU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE und PIRATEN in allen westfälischen Wahlkreisen mit Direktkandidaten an. Dazu kamen in 21 Wahlkreisen weitere Bewerber/innen aus kleineren Parteien, vor allem im Regierungsbezirk Detmold. So konnten die Wähler/innen in den drei lippischen Wahlkreisen zwischen acht bzw. neun direkten Bewerber/innen auswählen. Im Wahlkreis Recklinghausen II gab es den einzigen Einzelbewerber.

Die beiden Abbildungen präsentieren die Ergebnisse auf kommunaler Ebene. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass z. B. Dortmund insgesamt vier Wahlkreise umfasst, die flächenmäßig größere Stadt Schmallenberg dagegen nur eine von vier Kommunen im Wahlkreis "Hochsauerlandkreis I" darstellt.

Abbildung 1 dokumentiert die absoluten und relativen Mehrheiten der führenden Parteien SPD und CDU sowie die Rangplätze drei, vier und fünf. Die Reihenfolge des Gesamtergebnisses für das Land NRW – GRÜNE vor FDP vor PIRATEN – findet sich aber keineswegs auf der lokalen Ebene in allen Kommunen wieder. In vielen Städten und Gemeinden entschieden sich die Wähler und Wählerinnen zugunsten einer anderen Reihenfolge bei den Parteipräferenzen.

Durch das rasante Aufkommen der PIRATEN bei der Wahl 2012 veränderten sich die Präferenzareale aller etablierten Parteien wie schon lange nicht mehr. Erreichten die PIRATEN 2010 nur in neun Kommunen mehr als 2%, etablierten sie sich zwei Jahre später in jeder achten westfälischen Stadt oder Gemeinde sogar als drittstärkste Kraft. Ihre Hochburgen lagen in Gelsenkirchen und Herne sowie in den Nachbarstädten des Kreises Recklinghausen, außerdem im Kreis Unna und Märkischen Kreis. Im Münsterland, in Ostwestfalen und im Sauerland reihten sie sich oftmals an der fünften Stelle ein.

Die Freien Wähler übersprangen nur in Medebach bei den Zweitstimmen die 5%-Hürde.

Abbn. 1 und 2: Landtagswahl NRW 2012 – Zweitstimmen, Wahlbeteiligungen, ungültige Stimmen (Quelle: IT NRW 2012)

Die regionalen Unterschiede der beiden Merkmale "Wahlbeteiligung" und "ungültige Stimmen" werden in Abbildung 2 deutlich sichtbar. So unterscheidet sich das Münsterland erheblich von anderen Teilräumen Westfalens, etwa den peripher gelegenen Gemeinden in Ostwestfalen oder des Hochsauerlandes an den Landesgrenzen zu Niedersachsen und Hessen. Allerdings sind auch die kleinräumlichen Unterschiede deutlich. So weisen zahlreiche Gemeinden im Umland von Münster (mit 69% die höchste Wahlbeteiligung der neun westfälischen Großstädte, Gelsenkirchen ist mit nur 52,4% Schlusslicht) Quoten von über 70% auf – so Havixbeck mit 72,3%, Altenberge (71,3%) und Laer (70,5%). Die niedrigste Wahlbeteiligung weisen Espelkamp mit 50,6% und Gronau (50,9%) auf.

Die ungültigen Stimmenanteile sind vorwiegend als Protest bestimmter sozialer Gruppen bzw. lokaler Milieus gegen sozio-ökonomische Verhältnisse (z. B. Arbeitsplatzproblematik) oder politische Ausgangslagen – hier: Teilbereiche der Landespolitik – zu werten. Sie können als ein Index für "Problemzonen" eines Raumes gesehen werden. Als solche Regionen erscheinen in Westfalen wiederum die peripheren Grenzgebiete in Ostwestfalen und des Hochsauerlandes sowie einzelne Städte im nördlichen Teil des Ruhrgebietes.

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Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2013