
von Peter Wittkampf
Inhalt
Das 1920 in Deutschland zugrundegelegte dreigliedrige Schulsystem wurde nach dem Zweiten Weltkrieg nicht in Frage gestellt. Lediglich die zunächst noch acht Jahrgangsstufen umfassende "Volksschule" wurde verändert: Nach der Grundschule gingen und gehen die Schülerinnen und Schüler auf eine weiterführende Schule.
Seit Mitte der 1960er Jahre geriet dieses System jedoch in die Kritik, als das Schlagwort von der "Bildungskatastrophe" die Runde machte. Dabei wies man etwa darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1960 unter den Jugendlichen der entsprechenden Altersstufe der Anteil der Abiturienten unter 7% lag.
Es ist in diesem Rahmen nicht möglich, auch nur die wichtigsten Orientierungswechsel und Neuerungen einigermaßen vollständig zu nennen, die seither die "Schullandschaft" in Nordrhein-Westfalen verändert haben. Hier seien nur folgende markante Entwicklungen kurz skizziert:
► 1968 war das Ende der konfessionellen Volksschulen gekommen. Die Hauptschulen, die es seither gab und gibt, sind normalerweise Gemeinschaftsschulen, haben also keine spezielle konfessionelle Ausrichtung. 1979 wurde die Schulpflicht auf 9 bzw. 10 Schuljahre verlängert.
► Viele neue Schulfächer, z. B. "Politik", "Technik" usw., wurden seit dem Ende der 1960er Jahre in allen Schulformen eingerichtet.
► In der gymnasialen Oberstufe wurde ab 1972 das Kurssystem und 2007 das Zentralabitur eingeführt.
► Seit etwa 1970 war man zunehmend bestrebt, mehr "Arbeiterkinder" zum Abitur zu führen, später stand die Verbesserung der Förderung von Kindern aus "bildungsfernen" sozialen Milieus generell im Blickpunkt des Interesses.
► Nach einer zehnjährigen Erprobungsphase wurde die Gesamtschule 1981 als reguläre Schulform eingeführt.
► Gegenwärtig wird eine Reihe von Schulen zu Ganztagsschulen umgewandelt und um die Zweckmäßigkeit sowohl eines gemeinsamen schulischen Lernens aller Kinder bis zum 6. oder gar 10. Schuljahr als auch der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit gestritten.
► Der doppelte Abiturjahrgang 2013 sorgt für Diskussionen.
Die vorstehend, in verkürzter Form aufgezählten Rahmenbedingungen gelten selbstverständlich für ganz Nordrhein-Westfalen. Es lassen sich aber einige Strukturen und Prozesse beschreiben, welche die Gegebenheiten und Probleme in Bezug auf die Haupt- und Realschulen, auf die Gymnasien und Gesamtschulen speziell im westfälischen Landesteil zu erfassen helfen. Die entsprechende "Schullandschaft", stellt sich im Schuljahr 2007/2008 wie folgt dar:
Von den 294 Gymnasien in Westfalen werden 52 in privater – meist kirchlicher – Trägerschaft geführt. Zahlreiche Kommunen haben seit 1960 neue Gymnasien gegründet, und zwar häufig dort, wo durch das Bevölkerungswachstum die Errichtung zusätzlicher Schulen sinnvoll erschien. 55 der insgesamt 82 nach 1960 entstandenen westfälischen Gymnasien wurden allein in den 1960er Jahren errichtet. Am Beispiel Dortmund kann man die Suburbanisierung auch der Gymnasien gut nachvollziehen: Es entstanden in den 1960er Jahren Gymnasien in Hörde, Aplerbeck, Asseln, Eving und Kirchlinde, 1972 noch in Nette. Die Attraktivität der Gymnasien scheint ungebrochen: Seit 1985 übertrifft in Westfalen diese Schulform bei der Wahl der weiterführenden Schule alle anderen Schulformen.
Die Übergangsquote von der Grundschule zum Gymnasium ist dabei allerdings regional sehr unterschiedlich: In Gelsenkirchen beträgt sie beispielsweise 28%, in Münster 52% (Abb. 1; s. auch Beitrag Terpoorten). Die Höhe dieser Quote hängt von verschiedenen Faktoren ab. U. a. sind hierbei die Erreichbarkeit oder das Vorhandensein anderer zum Abitur führender Schulformen, z. B. der Gesamtschulen, zu nennen.
Auf die insgesamt 295 Realschulen in Westfalen wechseln seit 1990 mehr Schüler und Schülerinnen als auf die Hauptschulen. In den meisten kreisfreien Städten und Kreisen gibt es jeweils etwa ebenso viele Realschulen wie Gymnasien. Lediglich in den Kreisen Borken und Steinfurt sind es wesentlich mehr. Deutlich geringer als die Zahl der Gymnasien ist die Zahl der Realschulen in Münster.
In Westfalen gibt es insgesamt 98 Gesamtschulen, die meisten von ihnen wurden um 1990 errichtet. Besonders zahlreich sind sie dort, wo man sie z. B. aus grundsätzlichen politischen Erwägungen heraus favorisierte. Hier sind vor allem die kreisfreien Städte und Kreise des Ruhrgebietes zu nennen: Dortmund hat 9, Bochum 6, Gelsenkirchen 5, der Kreis Unna 8 und der Kreis Recklinghausen 11 Gesamtschulen. Aber auch in Ostwestfalen (kreisfreie Stadt Bielefeld und Kreis Minden-Lübbecke jeweils 6) findet man z. T. Gesamtschulen in nennenswerter Zahl. Dort decken sie in den eher ländlichen Regionen oft das Angebot an weiterführenden Schulen alleine ab. Gar keine Gesamtschule gibt es dagegen in den Kreisen Höxter, Olpe, Hochsauerlandkreis und Borken. Diese Kreise weisen damit deutlich höhere Schülerquoten in den Hauptschulen auf.
Die Hauptschulen scheinen die "Verlierer" im Wettbewerb der weiterführenden Schulen zu sein. Viele sehen sich vor große Herausforderungen gestellt, z. B. in Bezug auf die Integration eines sehr hohen Prozentsatzes an Schülern mit Migrationshintergrund (s. Beitrag Wittkampf).
Nicht nur die Übergangsquote der Grundschüler zur Hauptschule wird deutlich geringer, auch die Zahl der Hauptschulen selbst nimmt ab. Gab es 2007 noch 391 Hauptschulen in Westfalen, waren es 2008 lediglich 379. Im gesamten Kreis Herford bestanden z. B. 2007 nur noch insgesamt fünf Hauptschulen.
Die Gesamtschülerzahl an den westfälischen Hauptschulen nahm allein von 2007 bis 2008 um 6,7% ab. Manche Hauptschulen kämpfen buchstäblich ums Überleben, obwohl in ihnen eine sehr gute pädagogische Arbeit geleistet wird. Es bleibt abzuwarten, was die Zukunft gerade auch für die Hauptschulen bringen wird. Die im Jahre 2010 neu gewählte Landesregierung hatte jedenfalls vor der Wahl die Zusammenlegung verschiedener bisheriger Schulformen und "eine Schule für alle" sowie ein gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler über das 4. Grundschuljahr hinaus propagiert.
Insgesamt 21 Freie Waldorfschulen bieten in Westfalen Schülerinnen und Schülern auch des Sekundarbereichs eine schulische Ausbildung gemäß der Waldorfpädagogik. In mehreren dieser Schulen kann man auch an Abiturprüfungen teilnehmen. Diese finden unter staatlicher Aufsicht statt.
Die Förderschulen haben unterschiedliche Förderschwerpunkte, z. B. im Bereich der geistigen Entwicklung bzw. des Lernens, oder sie fördern Kinder und Jugendliche mit besonderen körperlichen Behinderungen. Daneben gibt es die Möglichkeit, in einer Schule für Kranke unterrichtet zu werden. Manche weiterführenden allgemeinen Schulen bieten gemeinsamen Unterricht für Behinderte und Nichtbehinderte an.
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Hovestadt G. (2008): Hochschulreife in einer ländlichen Grenzregion. Bildungsstudie III für den Kreis Borken – Regionales Bildungsmonitoring. Rheine (www.bildungsstudiekreisborken.de/pdf_files/Bor_neu_III_Bericht%20mit%20Lesezeichen.pdf) |
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IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen (Hg.) (2009): Landesdatenbank NRW. Kommunalprofil für kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf (www.it.nrw.de/kommunalprofil/index.html) |
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Lander, B. (2009): Bildungsreport Nordrhein-Westfalen 2009. Düsseldorf (= Statistische Analysen und Studien Nordrhein-Westfalen, Band 63) (www.it.nrw.de/statistik/analysen/stat_studien/2009/band_63/z089200959.pdf) |
Erstveröffentlichung 2010