Das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen können Überreste tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit (also Fossilien) als Bodendenkmäler geschützt werden, wenn an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht
Diese Einschränkung ist bedeutsam, denn nur besondere Fossilien, oder fossilführende Schichten, kommen als Bodendenkmäler in Frage. Über den jeweiligen Denkmalwert entscheiden die Denkmalbehörden und das LWL-Museum für Naturkunde als Fachamt.
Zum Absuchen von im Abbau befindlichen Steinbruchbetrieben, Baustellen und Sandgruben bedarf es keiner Genehmigung. Sollte dabei aber ein Fossil entdeckt werden, das den Anschein erweckt bedeutend zu sein, so ist die zuständiger Gemeinde oder das Fachamt in Münster unverzüglich zu informieren und die Fundstelle ist in unverändertem Zustand zu belassen.
Um sicher zu gehen, nicht in ein Bodendenkmal einzugreifen, sollte vor Beginn einer Sammelaktion die Untere Denkmalbehörde (die Gemeinde) oder das Fachamt befragt werden. Zum Betreten des jeweiligen Grundstückes bedarf es auf jeden Fall der Zustimmung des Grundeigentümers.
Geologische Untersuchungen, Kartierungen, Exkursionen, Schürfe und Bohrungen, bei denen Fossilien lediglich datierende Hinweise geben, sind nicht erlaubnispflichtig, sofern sie nicht in eingetragenen Bodendenkmälern stattfinden. Falls dabei bedeutende Fossilien auftreten, sind diese meldepflichtig.
Nein, auch die Erlaubnis von Firmen- oder Behördenvertretern genügt dazu nicht. Lediglich die Oberen Denkmalbehörden können eine Grabungsgenehmigung erteilen und nur das LWL-Museum für Naturkunde kann Beauftragungen für die Bergung von Fossilien vergeben.
Je zur Hälfte dem Finder und dem Grundeigentümer. Bei bedeutenden Fossilien hat das Fachamt das Recht, die Funde bis zu 6 Monaten zur wissenschaftlichen Dokumentation und Erforschung in Besitz zu nehmen. Falls die Bedeutung eines Objektes es erforderlich macht dieses in eine öffentliche Sammlung zu überführen, müssen die Eigentümer entschädigt werden.
LWL-Museum für Naturkunde
Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium
Paläontologische Bodendenkmalpflege
Sentruper Str. 285
48161 Münster
Telefon 02 51.591-05
Fax 02 51.591-60 98