Versteinerte Schätze – Schützen, Pflegen, Erforschen, Dokumentieren und Bewahren!
Viele Staaten haben Gesetze, die bedeutende paläontologische Objekte schützen und dafür sorgen, dass Fossilien nur dann ausgegraben werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. In den meisten Bundesländern Deutschlands genießen paläontologische Objekte gesetzlichen Schutz, so auch in Nordrhein-Westfalen.
Nach dem Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen können hier seit 1980 Überreste tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, also Fossilien, als Bodendenkmäler geschützt werden. Seit dieser Zeit nimmt das LWL-Museum für Naturkunde in Münster die Aufgabe der paläontologischen Bodendenkmalpflege für Westfalen-Lippe wahr.
Überragende und einzigartige Fossilien konnten seit 1980 vor ihrer Zerstörung gerettet werden.