Dokumentation
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Elektronische Fundpunktverwaltung (FuPuNet und FuPuGis)
Aus Westfalen sind bislang knapp 25 000 archäologische Fundstellen bekannt. Diese Menge lässt sich natürlich nicht mehr mit Karteikarten bewältigen. Daher arbeitet das Amt für Bodendenkmalpflege seit langem mit einem Fundpunktverwaltungsprogramm. In dieser Datenbank sind Angaben über Funde und ihre Entdeckungsgeschichte, Maßnahmen und Verfahren zu finden.
In den vergangenen Jahren wird es zunehmend wichtiger, Fundstellen nicht isoliert zu betrachten, sondern als Bestandteil der Kulturlandschaft. Deshalb hat das Amt für Bodendenkmalpflege zusammen mit EDV-Spezialisten des LWL das Programm FuPuGis entwickelt: Dadurch ist es jetzt möglich, sich am Bildschirm Fundstellen auf unterschiedlichen Kartengrundlagen - auch Luftbilder und historische Pläne - anzeigen zu lassen, Verbreitungskarten herzustellen oder auch kompliziertere Recherchen durchzuführen.
Dies erleichtert nicht nur die Abfassung von Stellungnahmen und Gutachten, sondern auch die wissenschaftliche Arbeit. Jeder archäologische Fundplatz wird durch geo-graphische Faktoren wie Boden, Gewässernähe oder Klima beeinflusst. Es wird nun deutlich einfacher, solchen Faktoren nachzuspüren und Gesetzmäßigkeiten zu erkunden. Auch wenn sich archäologische Fundstellen niemals mit letzter Sicherheit "berechnen" lassen, ist das neue Programm ein wichtiger Schritt zum Verständnis der historischen Kulturlandschaft.
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Luftbildprospektion
Eine Methode zur Erkennung und Erfassung von Fundstellen ist die Luftbildarchäologie. Durch archäologische Fundstellen wird beispielsweise der Wuchs von Getreide beeinflusst. Da diese Merkmale erst aus der Luft sichtbar werden, überfliegt das Amt für Bodendenkmalpflege archäologisch relevante Gebiete.
2005 lag das Schwergewicht auf den Landwehren, die sich während der extrem trockenen Sommermonate in der Vegetation relativ gut abzeichneten. Intensiv wurden die Landwehren von Vreden, Nottuln, Ahlen und Beckum beflogen. Zu den Neufunden zählt unter anderem ein längeres Teilstück der Landwehr von Ahaus, in unmittelbarer Nähe des Atomzwischenlagers.
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Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan beschreibt den planerischen Zustand von ganz NRW und setzt Leitlinien für die Zukunft. Die Archäologen tragen dazu bei, indem sie archäolo-gische Regionen in NRW beschreiben, die Bedeutung spezifischer Denkmalgattungen formulieren und Leitlinien für den Umgang mit diesen Denkmälern erarbeiten. Diese Leitlinien beinhalten den schonenden Umgang mit archäologischen Ressourcen und helfen Konflikten zwischen Planung und Fundstellen zu vermeiden.
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Umweltverträglichkeitsprüfung
Durch die europäische Gesetzgebung müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeits-prüfung alle größeren Vorhaben dahingehend geprüft werden, ob und in welchem Umfang sie Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dazu gehören auch archäologische Fundstellen. Nach der Prüfung der im Archiv vorhandenen Unterlagen und gegebenen-falls nach Prospektionen verfassen die Wissenschaftler Stellungnahmen dazu, ob und in welcher Art Kulturgüter wie Bodendenkmäler in einem Gebiet von Bauvorhaben betroffen sind und ob das jeweilige Vorhaben in dieser Hinsicht genehmigungsfähig ist.
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Wasserrahmenrichtlinie
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, bis 2015 alle fließenden Gewässer in einen okölogisch optimalen Zustand zu versetzen. Daher werden Renaturierungs-maßnahmen mit immensen Bodeneingriffen nötig. Das Amt für Bodendenkmalpflege muss prüfen, ob archäologische Denkmäler von diesen Maßnahmen betroffen sind. Gegebenenfalls folgen Prospektionen und Grabungen. Da in gewässernahen Regionen immer die Chance auf Erhaltung organischer Substanz - zum Beispiel Holzkonstruk-tionen, Pflanzen- und Tierreste - besteht, sind derartige Grabungen technisch und methodisch äußerst anspruchsvoll. Sie versprechen aber auch herausragende Ergeb-nisse zu Klima-, Umwelt- und Wirtschaftsgeschichte früheren Zeiten.
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