Die kommunale Neugliederung der späten 1960er und frühen 1970er Jahre hat wie kaum eine andere Reform in der Geschichte der Bundesrepublik die innenpolitische Diskussion beschäftigt. Wurden in allen Flächenländern der Bundesrepublik Gebiets- und Funktionalreformen durchgeführt, so veränderte sich die kommunale Landkarte Nordrhein-Westfalens besonders nachhaltig. Die Reformdiskussion war durch den zeitgenössischen Glauben an eine höhere Verwaltungseffizienz und bessere Daseinsvorsorge durch die Schaffung von größeren Verwaltungs- und Planungseinheiten geprägt. Bestand über die Notwendigkeit einer kommunalen Gebietsreform in Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft weitgehend Einigkeit, so lassen sich vor Ort fast überall Widerstände gegen einzelne Neuordnungs-maßnahmen feststellen. In der Auseinandersetzung wurden den funktionalen, auf Verbesserung der Effektivität der Verwaltung gerichteten Maßstäben historisch gewachsene, traditionell oder wirtschaft-lich begründete Gegebenheiten und lokale Besonderheiten entgegengehalten.
In dem Projekt „Gebietsreform und Bürgerwille“ werden vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaft-lichen Veränderungen der „1968er Jahre“ Wandlungsprozesse im Bereich der Bürgerbeteiligung, der Politischen Kultur und der kommunalen Identität(en) am Beispiel der kommunalen Neugliederung in Nordrhein-Westfalen analysiert. Dazu werden Ausgangslagen, Ziele der Neuordnung, ihre Umsetzung sowie politische und gesellschaftliche Folgen von Eingemeindungen und Städtezusammenschlüssen unter besonderer Berücksichtigung von städtischen Ballungsräumen betrachtet. Auf diese Weise hofft die Studie, über die konkrete Darstellung eines bedeutenden regional- und landespolitischen Prozesses hinaus generelle Einsichten zum Verhältnis von staatlicher Planung und lokalem Eigensinn, von Staat und Kommune bzw. Staat und Bürger zu geben. Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geför-derte Untersuchung wird im Kooperationszusammenhang des überregional vergleichenden Projekts der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft zur kommunalen Gebiets- und Funktionalreform durchgeführt.