Bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war der größte Teil der psychisch Kranken auf die Hilfe der Familie angewiesen. Darüber hinaus waren die Städte und Gemeinden zuständig, die diese Menschen vor allem in Arbeits- und Armenhäusern oder in so genannten „Irrenverschlägen“ von Krankenhäusern unterbrachten. Vor dem Hintergrund von Industrialisierung und Urbanisierung kam es zur Ablösung der traditionellen Armen- durch eine moderne Wohlfahrtspflege. Zuständig für die Bewahrung und Pflege hilfsbedürftiger Kranker in geeigneten Einrichtungen wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Provinzialverband Westfalen, der damit zum Hauptträger der geschlossenen Geisteskrankenfürsorge avancierte.
Erste psychiatrische Einrichtungen waren in Westfalen bereits seit Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf stationäre Versorgung nahm die Zahl der Patienten sprunghaft zu und machte die bauliche Erweiterung bestehender sowie die Errichtung weiterer psychiatrischer Einrichtungen notwendig. Im gesamten deutschen Kaiserreich kam es zwischen den 1870er Jahren und dem Vorabend des Ersten Weltkrieges zu einer erheblichen Expansion des Anstaltswesens.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Westfälische Provinziallandtag 1882 die Errichtung einer weiteren „Irren-Siechen-Anstalt“ in Eickelborn, die bereits im Oktober 1883 eröffnet wurde. Innerhalb Westfalens besaß der Psychiatriestandort Eickelborn von Beginn an eine Sonderstellung: Hauptaufgabe der „Provinzial-Pflege-Anstalt“ war zunächst die Aufnahme von „unheilbaren Geisteskranken“ aus den übrigen Pflege- und Heilanstalten des Provinzialverbandes, um diese zu entlasten und Überbelegungen abzubauen. Erst im Laufe der folgenden Jahrzehnte entwickelte sich aus der Pflegeeinrichtung eine „Heilanstalt“, deren Aufgabe nicht auf die bloße Verwahrung psychisch Erkrankter beschränkt blieb.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erhielt der Psychiatriestandort Eickelborn eine weitere Zweckbestimmung, die Unterbringung so genannter „gemeingefährlicher Geisteskranker“: Bei ihnen handelte es sich zum einen um als „gefährlich“ eingestufte Kranke anderer psychiatrischer Einrichtungen, zum anderen um psychisch kranke Straftäter, die aus westfälischen Strafanstalten nach Eickelborn überwiesenen wurden.
Aus Anlass des 125-jährigen Bestehens des LWL-Psychiatriestandorts Eickelborn wird in dem Projekt die Geschichte der Klinik zwischen 1883 und 1930 untersucht. Neben den Motiven für die Gründung und den Ausbau der Provinzial-Pflege-Anstalt sowie der Spiegelung der allgemeinen Entwicklungen der Anstaltspsychiatrie am Standort Eickelborn wird vor allem die Frühgeschichte der Forensik im Mittelpunkt des Interesses stehen. Dabei soll auch gefragt werden, wie die Öffentlichkeit vor Ort auf die Errichtung der Pflegeanstalt und die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern nach der Jahrhundertwende reagierte. Ausgewertet werden neben den Protokollen des Provinziallandtags und den gedruckten Berichten der Provinzialverwaltung die Aktenüberlieferung von Provinzialverwaltung, Klinik und Oberpräsidium sowie verschiedene Lippstädter Tageszeitungen und ausgewählte Patientenakten.