Rechtsangelegenheiten

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat mit Erlass des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) 1980 beim LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen eine Juristenstelle eingerichtet. Damit sollte erreicht werden, dass in Westfalen-Lippe bei der Behandlung von Rechtsfragen (Aufsatz Gumprecht: Denkmalpflege in Westf.-Lippe, Systematische Anknüpfungspunkte des DSchG), die das Fachamt berühren, einheitliche Maßstäbe angewandt werden.

Die zuständige Juristin betreut drei Fachämter in denkmalrechtlichen Fragen:

das LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen(Baudenkmalpflege),
die LWL-Archäologie für Westfalen – Amt für Bodendenkmalpflege
(archäologische Bodendenkmalpflege),
und das LWL-Westfälisches Museum für Naturkunde
(paläontologische Bodendenkmalpflege).


Da die Fachämter in Klageverfahren als unabhängige Gutachter tätig werden, kommt ihren Stellungnahmen eine hohe Bedeutung zu. Nicht zuletzt der juristischen Fachkompetenz im Amt ist es zu verdanken, dass ein Großteil der circa 500 Gerichtsverfahren seit Inkrafttreten des DSchG zugunsten des Denkmals entschieden wurde.

Auch die Gemeinden als Untere Denkmalbehörden bedienen sich gern der "Servicestelle" in Münster, um zeitraubende Recherchen zu vermeiden.

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