Vorrangige Aufgabe der Inventarisation ist die Auffindung, Erfassung und Erforschung der Denkmäler. Sie vermittelt allen Beteiligten, Eigentümern, Behörden, der Fachwelt und der Öffentlichkeit den ideellen und substanziellen Wert dieser Objekte. Bei den Auswahlkriterien stützen sich die Inventarisatoren und Inventarisatorinnen auf eine bald 200 jährige Tradition, die im Laufe der Zeit inhaltlich ständig verfeinert und für uns in Westfalen im § 2 des Denkmalschutzgesetzes NW festgelegt wurde: Benannt ist dort ein breites Spektrum von Gründen, aus denen sich für Erhaltung und Nutzung von Denkmälern ein öffentlichen Interesse ergibt. Vorrangig sind es historische Gründe aber auch gestalterische Merkmale, die im Zusammenspiel von ideellen Werten mit an die materielle Substanz der Sachen gebundenen Merkmalen den Schutz ausgewählter Bauten, Anlagen und ihrer Ausstattung bedingen.
(Über uns / Was ist ein Denkmal?)
Je nach Zielrichtung der Erforschung können die Denkmäler z. B. listenmäßig, als Einzelobjekte, nach Gattungen, in ihrem topographischen Zusammenhang und schließlich umfassend im regional gegliederten großen Denkmalinventar, das hohen wissenschaftlichen Ansprüchen Genüge tut, dargestellt werden. Zur Anwendung kommt dabei das Werkzeug des Historikers wie das Studium der Schriftquellen, Urkunden, Akten und Literatur, kunsthistorische, volkskundliche und Methoden der historischen Geographie ebenso wie naturwissenschaftliche der Vermessung und Materialanalyse. In Theorie und Praxis werden die Untersuchungsmethoden laufend verfeinert und neuen Erkenntnissen angepasst. In vielen Fällen wird die Denkmälerinventarisation dabei von der Bauforschung unterstützt und vertieft. Die Analyse der Baudenkmäler und die Veröffentlichung der Ergebnisse (Denkmalpflege in Westfalen-Lippe und Veröffentlichungen) dienen den Denkmaleigentümern, die selbstverständlich zusätzlich direkt von den Denkmalbehörden und unserem Amt beraten werden, der Öffentlichkeit und der weiterführenden Forschung gleichermaßen. Nicht zuletzt sind sie ein Beitrag zur westfälisch-lippischen Geschichtsschreibung insgesamt, bzw. seiner Regionen und Gemeinden ausgehend von den materiellen Hinterlassenschaften, die die Umwelt prägen. Sie verständlich zu machen, für unser kulturelles Erbe zu werben ist ein wichtiges Anliegen der Denkmalpflege, das die Akzeptanz und somit die dauerhafte Erhaltung dieser Werte zum Ziel hat. Die Inventarisation, also die Erfassung und Erforschung der Denkmäler, bildet die Grundlage und Vorraussetzung für die sich anschließende Arbeit der praktischen Denkmalpflege. Neben der wissenschaftlichen Untersuchung und Erforschung der Denkmäler nimmt sie die fachliche Beratung und Erstattung von Gutachten in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes wahr und unterstützt die unteren und oberen Denkmalbehörden bei den ihnen übertragenen Unterschutzstellungsverfahren. (Eintragung in die Denkmalliste). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inventarisation sind in jeweils fest zugewiesenen Regionen zuständig. Kirchenausstattungen, Siedlungen, Gärten und gestaltete Landschaftsteile (Gartendenkmalpflege) sowie technische Kulturdenkmäler. (Technische Kulturdenkmäler) werden gebietsübergreifend für ganz Westfalen-Lippe betreut.
