Gartendenkmalpflege

Bereits im frühen 20. Jahrhundert hatte die offizielle Denkmalpflege erkannt, dass historische Gärten, Friedhöfe und andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile unabhängig von ihrer Größe und stilistischen Gestaltung des Schutzes und der Pflege nach konservatorischen Grundsätzen bedürfen. Als besondere fachliche Anforderungen sind Spezialwissen über Gartenkunst- und -architektur, Gartengeschichte, historische und gegenwärtige gärtnerische Praktiken sowie Botanik nötig, so dass in unserem Amt eigens ein Gartendenkmalpfleger diese Aufgaben sowohl im Bereich der Inventarisation als auch der praktischen Denkmalpflege wahrnimmt.


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