Bildarchiv



Klaus Nenno M.A.

LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen
Fürstenbergstr. 15
48147 Münster


Vermittlung: 0251-591-01
Durchwahl: 0251-591-4038
Fax.: 0251-591-4026
Mail E-Mail

Konto der Hauptkasse des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe:

WestLB AG Münster
BLZ 400 500 00, Konto-Nr. 60 129
IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29
BIC: WELADEDD

Besuchereingang:
Fürstenbergstraße 15 Landeshaus,
Block B, Zimmer 4.13

 Parken:
LWL-Parkplätze Karlstraße, Geb. 5,-

Mo - Do 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Fr 8.30 - 12.30 Uhr nach Voranmeldung

Bildarchiv

Das Bildarchiv ist eine der wichtigsten Sammlungen des Amtes für Denkmalpflege in Westfalen-Lippe und umfasst ca. 200.000 Fotos zur westfälischen Bau-, Kunst- und Kulturgeschichte unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange. Seine Anfänge gehen auf das Jahr 1887 zurück, als Albert Ludorff, seit 1892 Provinzialkonservator von Westfalen, im Auftrag des Provinziallandtages die Denkmälerinventarisation begann. Die ältesten Fotos stammen aus den 1850er Jahren, die ältesten Plattenbestände reichen bis in die 1870er Jahre zurück. Über den originären Bestand hinaus verfügt das Bildarchiv über weitere Fotosammlungen (Kulturguterfassung, Sachgebiete, Dias, Bildnisse, alte Postkarten u. a.).

Das Bildarchiv stellt ein unersetzliches fotografisches Gedächtnis für ganz Westfalen-Lippe dar, das wissenschaftlicher Forschung und interessierter Öffentlichkeit über Recherche und fachliche Beratung zur Verfügung steht.

Entgelt- und Bildnutzungsordnung (gültig ab 1. Mai 2009)

 

Entgelt
TIFF 300 dpi JPG 72 dpi
Größe DIN A4
Medium CD, Mail oder BigMail
Preis (inkl. MwSt.) 10,- € 5,- €
Bereistellen von Bilddateien auf CD: Brennen, Material und Versand pro CD 5€

 

Nutzungsbedingungen und Nutzungshonorare

Die Verwendung unserer Bilder ist genehmigungs- und – von Ausnahmen abgesehen – honorarpflichtig. Bitte beachten Sie daher nachstehende Nutzungsbedingungen und umseitige Bildnutzungshonorare.

  1. Antrag auf Bildnutzungsgenehmigung
    Jede Bildnutzung - auch die honorarfreie - bedarf zuvor eines schriftlichen Antrages auf Nutzungsgenehmigung. Im Antrag sind zu benennen: Gewünschte Bildnummer/n, Verwendungszweck/e, verbindliche Rechnungsadresse sowie bei Publikationen Titel, Auflagenhöhe und Erscheinungsdatum. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. Bei ungenehmigter Bildnutzung wird das fünffache Bildnutzungshonorar erhoben.
  2. Bildnutzungsgenehmigung
    Die Bildnutzungsgenehmigung gilt einmalig und nur für den beantragten Zweck. Eine später wiederholte Verwendung der Bilder für denselben Zweck oder die Nutzung derselben Bilder für weitere Zwecke bedarf eines erneuten Bildnutzungsantrages. Die Weitergabe von Bildmaterial an Dritte ist nicht statthaft, wenn diese nicht zuvor eine Bildnutzungsgenehmigung beantragt und erhalten haben.
  3. Urheber- und Herkunftsnachweis
    Fotograf und Bezugsquelle des Bildes müssen außer bei privater Nutzung ausgewiesen werden – wenn möglich direkt am Bild und in folgender Form: „Foto: Name des Fotografen © LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen“. Bei fehlendem Bildquellennachweis wird das zweifache Bildnutzungshonorar erhoben.
  4. Nutzungsbeleg
    Anzahl und Abbildungsformat der verwendeten Bilder werden dem Bildarchiv zur Berechnung des fälligen Bildhonorars unaufgefordert und schnellstmöglich mitgeteilt und ein kostenfreies Belegexemplar der Bibliothek im LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen, Fürstenbergstrasse 13, 48133 Münster zur Verfügung gestellt.

 

Bildnutzungshonorare für 1 Darstellung pro Bild (in Euro inkl. MwSt.)
Medium Auflage bis Abdruck bis 1/4 Seite Abdruck bis 1/2 Seite Abdruck bis 1/1 Seite Cover 2/1 Seite
Tagespresse Pauschal 20,-
Bücher
Zeitungen
Zeitschriften
Kataloge
Broschüren
Leporellos

und ähnliche Druckwerke
1.000 10,- 20,- 40,- 60,-
3.000 20,- 40,- 60,- 80,-
5.000 30,- 60,- 80,- 100,-
10.000 40,- 80,- 100,- 120,-
25.000 50,- 100,- 120,- 140,-
50.000 60,- 120,- 140,- 160,-
Darüber 80,- 140,- 160,- 180,-
Medium Auflage bis 1 Darstellung (alle Abdruckformate)
Kalender
Postkarten
Plakate
Karten + Pläne
Verpackungen
Wertmarken
Textilien
Spiele

und ähnliche Druckwerke

Videofilm
CD
DVD
1.000 40,-
3.000 60,-
5.000 80,-
10.000 100,-
25.000 120,-
50.000 140,-
Darüber 160,-
Präsentation in Medien ohne Auflage
PDF 20,-
Internet ohne Zeitlimit und Sprachraumbegrenzung 50,-
Film (Sendeanstalten) ohne zeitliche und regionale Ausstrahlungsbeschränkung 80,-
Ausstellung, Vorführung, Information, Werbung, Außendekoration und vergleichbare Verwendungen, die in dieser Liste nicht unter anderen Lizenzpreisen ausgewiesen sind 40,-
Illustration kommerzieller öffentlicher Bildungsvorträge inkl. Vortragsreihen 10,-

 

 

Honorarbefreiung
a) Schul- und Ausbildungsprojekte sowie Qualifizierungsarbeiten ohne kommerzielle Nutzung
b) Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Sachlich begründete Ausnahmen sind auf Antrag durch den Landeskonservator möglich.


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