Kreis Soest und Hochsauerlandkreis
Grundlagen und Empfehlungen für die Regionalplanung
Jeder Mensch lebt in "seinem" Landschaftsraum und beurteilt ihn als "einmalig". Wir spüren und wissen, dass dies mit der Geschichte und der Kultur des Raumes zusammenhängt. Solche Wahrnehmungen sind richtig, aber nicht ausreichend und standfest für Gutachten, die die Grundlage für planerische und politische Entscheidungen bilden.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – östlicher Teil – , der den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis abdeckt, soll der Belang "Kulturlandschaft" erstmals in dieser Form in der Regionalplanung von Nordrhein-Westfalen Berücksichtigung finden.
Als fachliche Basis für die Bezirksregierung Arnsberg hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit Unterstützung des Landes einen Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag erarbeitet. Dieser besitzt Modellcharakter.
Die Fachsichten Archäologie, Denkmalpflege sowie Landschafts- und Baukultur haben Methoden entworfen, die eine Analyse und Bewertung der Kulturlandschaft ermöglichen. Diese "ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen naturräumlichen Gegebenheiten und menschlicher Einflussnahme im Laufe der Geschichte."
Die beteiligten LWL-Fachämter konnten ihre Erfahrungen nutzen, die sie – zusammen mit dem Landschaftsverband Rheinland – bei der Erstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (KULEP) gewonnen haben. Dieses Gutachten empfiehlt, mit einem landesplanerischen Ziel der Regionalplanung den Auftrag zu erteilen, in den Regionalplänen kulturlandschaftliche Leitbilder zu verankern.
Die Ergebnisse des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrags zur Regionalplanung konkretisieren die Aussagen des KuLEP. Sie sind kartographisch im Maßstab 1 : 50.000 dargestellt und in Texten erklärt:
Der Fachbeitrag soll auch als Informationsmaterial für alle anderen raumbezogenen Planungen und Untersuchungen verwendet werden.
Das übergeordnete Konzept der kulturlandschaftlichen Fachbeiträge für die Landes- und Regionalplanung ist die "Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung". Zwischen "erhalten" und "entwickeln" besteht kein Widerspruch. Denn im Wesen der Kulturlandschaftsentwicklung liegt ihr steter Wandel. Und Erhaltung ist zur Bewahrung des Kulturellen Erbes notwendig.
In der Geschichte der Landschaft gibt es keinen Stillstand. Großflächige Konservierung steht diesem Fakt entgegen. Allerdings gibt es kulturhistorisch bedeutsame Zeugnisse, die unersetzbar sind. Sie prägen die Eigenständigkeit und den Charakter der Region.
Die konstruktive Begleitung des Entwicklungsprozesses ist nötig, damit weiterhin der kulturlandschaftsgeschichtliche Werdegang ablesbar bleibt.
Die kulturellen und regionalen Besonderheiten des Raumes werden berücksichtigt und in planungsrelevante Aussagen "übersetzt". Der Kulturlandschaftliche Fachbeitrag benennt Leitbilder und Grundsätze für:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat sich außerdem als Ziel gesetzt, dass auch "Laien", die nicht beruflich mit dem Thema "Kulturlandschaft" beschäftigt sind, motiviert werden, sich mit diesem ausführlicher zu befassen. Der Fachbeitrag versteht sich als Beitrag, der das Kulturelle Erbe im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger als gesellschaftlich hochwertiges Gut festigen will.