Bauen im Außenbereich
Der §35(4)4 BauGB regelt die Zulässigkeit der Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden im Außenbereich.
Die Arbeitshilfe soll Planer und Behörden in diesem Zusammenhang bei Fragen zu Entwurfsdetails oder Beurteilungen unterstützen. In die Arbeitshilfe ist die jahrelange Erfahrung der Mitarbeiter unseres Amtes eingeflossen.
Ansprechpartner für Fragen zur Arbeitshilfe sind:
Dipl.-Ing. Udo Woltering
Tel.: 0251 591-3574
Die Arbeitshilfen wurde mit Microsoft-Excel 2000 erstellt. Aufgrund der benutzten Funktionen ist diese Datei nicht unter Open-Office lauffähig.