Badegesellschaft im Freibad Sudmühle (bei Münster) um 1920. Bildarchiv der Volkskundlichen Kommission für Westfalen (LWL)
Bild des Monats: August/September 2002
"Jedem Deutschen wöchentlich ein Bad!"
So genannte Badestuben gehörten bereits im Mittelalter zu den öffentlichen Einrichtungen, derer sich die Bürger in den Städten gern und häufig bedienten. Die Bader und ihre Angestellten bereiteten ihren Kunden Schwitz-, Dampf-, Heißluft- oder Wasserbäder, besorgten die Toilette und behandelten auch Wunden und körperliche Gebrechen. Mit der Wende zur Neuzeit begann jedoch der Untergang des Badestubenwesens: Um 1650 gab es in den deutschen Städten kaum noch eine der ehemals so beliebten Badestuben. Gründe für den Niedergang dieses einträglichen Gewerbes waren die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten wie Pest, Syphilis und Aussatz, steigende Holzpreise und nicht zuletzt eine Veränderung der Einstellung zum Baden, das von einer zunehmenden Zahl von Zeitgenossen als gesundheitsschädlich, verrückt oder unsittlich erachtet wurde. Nach wie vor gab es immer noch eine Reihe von vorwiegend jungen Männern oder Knaben, die sich das Baden nicht verleiden ließen und im Sommer wilde, ungesicherte Badeplätze an Flüssen oder Bächen aufsuchten wie obrigkeitliche Bestimmungen belegen. Für Frauen und Mädchen war das Baden in der Öffentlichkeit jedoch undenkbar.
Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts kam es wieder zur Einrichtung von Badeanstalten, die jedoch mit den mittelalterlichen Badestuben nicht viel gemeinsam hatten. Sogenannte Flussbadeanstalten, bei denen es sich entweder um am Ufer gelegene stationäre Einrichtungen mit Badehaus und Abgrenzungen im Wasser oder um Badeschiffe in Ufernähe handelte, erfreuten sich in den Sommermonaten zunehmender Beliebtheit. Hier konnte man – streng nach Geschlechtern getrennt - im fließenden Wasser baden und teilweise auch schwimmen.
Badeanstalten, die auch in den Wintermonaten genutzt werden konnten, gab es erst seit den 1820er Jahren. Das Angebot dieser Einrichtungen beschränkte sich in der Regel auf Wannenbäder und Textilreinigung. Die 1855 eröffnete Bade- und Waschanstalt in Berlin, deren Einrichtungen selbstverständlich nach Klassen und Geschlechtern getrennt benutzt wurden, war die erste Badeanstalt, die über ein Schwimmbassin von immerhin 7 mal 13 Metern verfügte! Sogenannte Volksbadeanstalten wurden in zunehmendem Maße als wichtiger Beitrag zur öffentlichen Gesundheitspflege gesehen. Gerade in den dicht besiedelten Industrieregionen wie im Ruhrgebiet mehrte sich die Anzahl der Warmbadeanstalten und Brausebäder in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts gehörte – neben Badewannen, Duschen, evtl. einem Dampfbad und Ruhebetten - auch ein Schwimmbassin immer häufiger zur Ausstattung der Badeanstalten. Doch erst mit dem Bau von Badezimmern mit Wannen- oder Duschbädern in Privathaushalten gegen Mitte des 20. Jahrhunderts wandelte sich die öffentliche Badeanstalt von einer der Köperhygiene dienenden Einrichtung zu einem Ort der Freizeitgestaltung.
Christiane Cantauw