Nach § 10 des
Archivgesetzes des Landes NRW aus dem Jahre 1989 sind auch die Kreise und Kommunen verpflichtet, Archive zu unterhalten.
Die Hauptaufgabe des LWL-Archivamtes für Westfalen ist es, die Kreise und Kommunen in subsidiärer Weise beim Aufbau und der Führung ihrer Archive zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst alle dabei anfallenden Fragen und Probleme:
► Beratung und finanzielle Förderung (
Zuschuss-Richtlinien) bei der Einrichtung und technischen Ausstattung von Funktions- und Magazinräumen
► Beratung bei der Einstellung geeigneten Personals
► fachliche Unterstützung bei Ordnungs-, Erschließungs- und Bewertungsarbeiten
► Aus- und Weiterbildung des Archivpersonals durch
Tagungen und
Fortbildungsseminare
► Durchführung von
Restaurierungsarbeiten mit begleitender Beratung
►
Publikationen
Für die kommunale Archivpflege des LWL-Archivamtes für Westfalen sind die
Referenten des Amtes auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Informationen zu den einzelnen Archiven finden sich unter
Archive-NRW und unter den Internet-Auftritten der Kreise und Kommunen selbst.