Alte Rathäuser in Westfalen-Lippe

Die Entstehung des Rathauses beginnt im nordeuropäischen Raum erst im Mittelalter. Sie ist eng verbunden mit dem Erstarken des Bürgertums und der Entwicklung der Stadt im 13. und 14. Jahrhundert. Als Gerichts- und Versammlungsort der sich selbst verwaltenden Bürgerschaft bildete sich das Rathaus bald zu einer stattlichen Bauanlage aus. Diese repräsentative Architektur spiegelte eindrucksvoll das Selbstbewubtsein der städtischen Bürgerschaft wider. Das Rathaus bildete, zusammen mit der örtlichen Pfarr- oder Domkirche, das Zentrum der Stadt.

Entsprechend der zunächst begrenzten Verwaltungs- und Wirtschaftsformen der frühen Städte genügten als erste Rathausbauten schlichte, zweigeschossige Saalbauten mit einfacher Raumaufteilung, die im Erdgeschob eine meist offene Markt- und Gerichtshalle, im Obergeschob einen Versammlungssaal beherbergten. Diese räumliche Zweiteilung spiegelt damit auch die wesentlichen Hauptfunktionen des Rathauses wider: als Gerichtshalle und Handelsstätte einerseits, Regierungs- und Verwaltungsgebäude andererseits.

Das Anwachsen der Gemeinden und die Vielfalt der Verwaltungsaufgaben führte bald zu einer Differenzierung der räumlichen Struktur. So bildeten sich eine Mehrzahl neuer Räume und zusätzlicher Einrichtungen: Amtsstube, Ratsstube und Ratssaal, Gerichtsstube, Ratskeller und städtische Garküche. In späterer Zeit wurde das Rathaus auch häufig als Gefängnis, Waffenlager, Fest- oder Lagerhalle genutzt. Im engen Zusammenhang mit seiner Funktion als Markt- und Lagerhalle steht die Anbringung einer Stadtwaage und geeichter Mabe zum Zweck der städtischen Handelskontrolle.

Die Einführung des römischen Rechts auf dem Reichstag zu Worms 1495 führte zu architektonischen Veränderungen: Der Ort der Rechtssprechung verlagerte sich ins Innere des Gebäudes. Mubte die Gerichtshalle nun baulich geschlossen sein, so blieb doch der ihr vorgelagerte Laubengang ein beliebtes Motiv.

Schaut man sich die bauliche Entwicklung der Jahrhunderte an, so fällt auf, dab sich für das Rathaus kaum selbständige architektonische Zierelemente zeigen. Der jeweils aktuelle Bauschmuck der bürgerlichen Profanarchitektur wurde adaptiert und repräsentativ gesteigert. Sofern nicht aus Fachwerk, übernahm man für Rathausbauten gern auch den Dekor des Kirchenbaus.

Zwischen Rhein und Weser lassen sich im wesentlichen zwei verschiedene Rathaustypen voneinander unterscheiden. Zum einen kennen wir das Giebelhaus mit offener, an der Giebelfront im Erdgeschob liegender Bogenhalle. Als Variante dieses Bautyps finden wir in Anholt und Bad Salzuflen Rathausbauten, denen an der begiebelten Stirnseite eine Freitreppe als Aufgang zum Portal vorgelegt ist.

Von ganz anderer Gestalt ist der Typus des traufenseitlich aufgeschlossenen Rathauses, dessen wichtigstes Kennzeichen die seitlich gelegene Laubenhalle ist. Entscheidene Vertreter dieser Bauform sind die Rathäuser in Minden, Beckum, Haltern und Bocholt. Bis heute spiegelt das Rathaus als Repräsentationsbau den Bürgerstolz und wirtschaftlichen Reichtum der Stadt und ihrer Einwohner wider. Deshalb verwundert nicht, dab nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg grobe ideelle wie wirtschaftliche Anstrengungen unternommen wurden, um ihren Wiederaufbau zu ermöglichen. Vielfach wurden die historischen Bauten nach alten Vorlagen und unter Einbezug erhaltener Bauteile, zumeist in gelungener Weise, rekonstruiert. Jedoch konnten Gröbe und Gestalt der Alten Rathäuser den gestiegenen Erfordernissen des modernen kommunalen Verwaltungsapparates nicht immer gerecht werden. In zahlreichen Städten wurden daher zusätzliche Verwaltungsgebäude errichtet. Diese Entwicklung ermöglichte es, historische Rathäuser einer neuen Funktion zuzuführen, da sie geeigneten Raum für die Einrichtung neuer Heimat- oder Stadtmuseen bieten.

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