Mitglieder
Die Historische Kommission setzt sich aus ordentlichen und korrespondierenden Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern zusammen. Sie werden auf Lebenszeit gewählt und arbeiten ehrenamtlich.
Zu ordentlichen Mitgliedern können solche Personen gewählt werden, die durch wissenschaftliche Arbeit oder berufliche Stellung zur Mitwirkung an den Aufgaben der Historischen Kommission geeignet erscheinen. Die Annahme der Wahl verpflichtet sie, sich an der Erfüllung der Aufgaben der Kommission zu beteiligen und deren Ziele zu fördern.
Zu korrespondierenden Mitgliedern können solche Personen gewählt werden, die in enger Beziehung zur westfälischen Geschichtsforschung stehen. Sie übernehmen durch die Annahme der Wahl keine Verpflichtung zu aktiver Mitarbeit. Gelegentlich nehmen auch ordentliche Mitglieder, die in den beruflichen Ruhestand treten oder aus einem wissenschaftlichen Amt ausscheiden, die satzungsgemäße Möglichkeit wahr, ihre ordentliche in eine korrespondierende Mitgliedschaft umzuwandeln.
Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder gewählt werden, die sich um die Historische Kommission besonders verdient gemacht haben.
Die Zuwahlen der Mitglieder erfolgen bei der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung in geheimer Wahl. Alle Kommissionsmitglieder haben ein Vorschlagsrecht.


