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Ansprache des Freiherrn vom Stein bei der Eröffnung des Ersten Westfälischen Provinziallandtags - St.A. Konzept
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„Münster, 29. Oktober 1826
Dank an den König für die Wiederherstellung der ständischen Verfassung Westfalens.
Aufgabe der Stände.
Die erste Pflicht, wozu uns der gegenwärtige Augenblick auffordert, ist, Seiner Majestät dem Könige den allerunterthänigsten Dank dazubringen für das bleibende Pfand Ihrer landesväterlichen Fürsorge und Vertrauens, so Sie uns gaben durch die Bildung von Provinzial Ständen, einer Einrichtung, die seit den frühesten Zeiten in andern Formen in Westphalen bestand, durch die Fremdherrschaft zerstöhrt und mit Sehnsucht als dringendes Bedürfniss allgemein zurückgewünscht wurde.
Wir alle erinnern uns des Bestehens der alten ständischen Verfassungen, und dankbar müssen wir es erkennen, dass sie die verschiedenen Regierungen, die diese Provinzen verwalteten, mit Treue und Einsicht unterstützten, und dass unter ihrer Mitwürkung und oft auf ihre Veranlassung manche gemeinnützigen Anstalten in das Leben traten, die zum Theil noch wohlthätig bestehen.
Diese alten, im öffentlichen Leben tief eingewurzelten Institute vernichtete die Fremdherrschaft, an ihre Stelle setzte sie eine in alles eingreifende, alles willkührlich umformende Verfassung, und schmerzhaft fühlte der Eingesessene das Zerstöhren des Alten, das Drückende des Neuen, um so schmerzhafter, da er nach seinem ernsten tiefen Gemüth, seiner ruhigen Besonnenheit, seinem frommen Sinn, mehr als jeder andere mit bekannte Deutsche Volksstamm der alten Sitte treu bleibt (und auch wohl geneigt ist, bis zur Zähigkeit in dem selbst zu tief ausgefahrenen Gleis zu beharren. (Der Nachsatz nur im Konzept)
Bey einem solchen Gang der früheren Erscheinungen, bey einer solchen Sehnsucht nach dem Alten, in seinen wahren Elementen Besseren, konnten Seine Majestät der König den Bewohnern dieser Länder kein grösseres Geschenk machen, als das einer Verfassung, die das Recht, vorbereitend zu Rathe gezogen zu werden und Beschwehrden oder Wünsche vorzutragen, giebt und aus der sich die wohlthätigsten Folgen mit der Zeit entwickeln werden.
Sie wird binden, bilden, heben, sie wird die Gemühther vereinen, indem sie alle nach einem Ziele streben, der Verherrlichung des Vaterlandes, sie wird den Geist zu ernster, edler Beschäftigung reifen, verhindern, dass er nicht in Müssiggang, in Genüssen der Sinnlichkeit und kindischen Eitelkeit oder in eigennütziger Beschäftigung untergehen, sie wird dem Einzelnen ein Gefühl seines Werthes geben, indem sie seine edleren und besseren Kräfte in Anspruch nimmt.
Dies sind die wohlthätigen Folgen, die unter göttlichem Seegen aus der uns gegebenen und sich entwickelnden Verfassung entspringen werden, einer Verfassung, die wir aus den Händen unseres edlen, tapferen, frommen Monarchen empfangen, und deren Geschenk uns neue Verpflichtungen zur innigsten Dankbarkeit und zu unerschütterlicher Treue auflegt. Des göttlichen Seegens, der Gnade unseres Königs, des Beyfalls unserer Mitbürger wollen wir durch Reinheit der Gesinnungen und ernste Anstrengung und suchen, würdig zu machen, und unsere Arbeiten beginnen, bey denen wir die Unterstützung unseres Herrn Landtags Commissarius (Vincke) erwarten dürfen, der durch seine unermüdete Tätigkeit, seine gründlichen und mannichfaltigen Kenntnisse und sein für jedes Edle und Schöne empfängliches Gemüth die gegründetsten Ansprüche auf unsere höchste Achtung und unbedingtes Vertrauen hat.“ |
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Zitiert nach: Freiherr vom Stein. Briefwechsel, Denkschriften und Aufzeichnungen, im Auftrag der Reichsregierung, der preussischen Staatsregierung und des deutschen und preussischen Städtetages bearb. von Erich Botzenhart, Bd. 6, Berlin, S. 436f.
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