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Die Französische Verfassung, 1791
Die Französische Verfassung, 1791
Betitelt „La Constitution française“
Kolorierte Aquatintaradierung
37 x 30,2 cm (Blatt)
Bibliothek Nationale de France, Paris, Kupferstichkabinett, Sammlung de Vinck, Nr. 4286
Reproduktion aus: PLOETZ. Die Französische Revolution, hg. von Rolf Reichardt, Darmstadt 1988, S. 128

 
Bildinterpretation aus: PLOETZ. Die Französische Revolution, hg. von Rolf Reichardt, Darmstadt 1988, S. 129f:

„Aus wesentlichen Vorgängen und politisch-sozialen Kräften der ersten drei Revolutionsjahre komponiert diese in der Legende ausführlich erklärte Gravüre eine symbolträchtige Feier der ersten geschriebenen Verfassung Frankreichs vom September 1791.
Deren ‚allegorisches Denkmal’ bildet das Zentrum des Bildes und visualisiert mit der Würde und dem Inhalt der ‚Französischen Verfassung’ zugleich ihre geschichtlichen und politischen Grundlagen. Denn zum einen ruht sie mittelbar auf einem Sockel aus Steinen der geschleiften Bastille, dieses ‚Tyrannennestes’, von denen einige die Namen wirklicher und imaginierter ehemaliger Bastille-Häftlinge tragen. Das in den Sockel eingelassene Relief über den ‚14. Juli 1789’ beschwört mit dem Bastillesturm das Gründungsereignis der Revolution und die Voraussetzung der folgenden Konstitutionalisierung. Die auf dieser Grundlage errichtete tragende Säule besteht aus der Keule des Herkules als ‚Verbildlichung des Volkes’, umschlossen von einem 83teiligen Rutenbündel (den römischen Rasces entlehnt) als Zeichen der geeinten Kraft der Departements und deren gewählter Vertreter im Parlament. Was diese beschließen, graviert die ‚Nation’ ein; durch ihre Attribute (Hund, Füllhorn, Bekassine) als politisierte Muttergöttin charakterisiert, zeigt sie ihre Souveränität, indem sie das monarchische Element zum schmückenden Beiwerk macht (siehe das an sie gelehnte halbe Bourbonenwappen) und ihrerseits ‚das Szepter der gesetzgebenden Gewalt’ führt, mit dem sie dem König (in einem unvollendeten Satz) gerade eine Aufgabe zuweist: eine extensive Auslegung der konstitutionellen Monarchie, wie die Verfassung von 1791 sie festlegte. ‚Gekrönt’ mit der Freiheitsmütze, auf welcher der Gallische Hahn die neue Freiheit verkündet und zugleich zur Wachsamkeit mahnt, trägt ‚die Säule des Volkes und seiner Abgeordneten’ unmittelbar die dem mosaischen Gesetz nachgebildeten, sakrosankten Verfassungstafeln, die weit mehr enthalten als (wie sonst üblich) Auszüge aus dem Verfassungstext. In bunter Mischung verzeichnen sie schlagwortartig wichtige (historisch belegte) Beschlüsse und Gesetze des revolutionären Parlaments bis 1791: einerseits Maßnahmen zur Beseitigung des Ancien Régime – von der Abschaffung der Stände, der Adelstitel, der alten Gerichte, der Binnenzölle und Privilegien über die Schließung der Klöster bis zur Entlassung der königlichen Leibwache; andererseits Errungenschaften der neuen Ordnung – von der Einrichtung der Nationalgarde, der Friedensrichter, des Bundesfestes zum 14. Juli und der Departements über die Einführung der Handelsfreiheit und der Assignaten bis hin zur Verkündigung der Menschenrechte, der Ministerverantwortlichkeit, der Verfassung, der Zivilverfassung des Klerus, einer neuen Gerichtsordnung und eines Strafgesetzbuches.
Auf dieses Verfassungs- und Revolutionsdenkmal reagieren Vertreter der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen mit kennzeichnenden Unterschieden. Adel und Klerus sind gespalten: teils lehnen sie gemäß einem Breve Pius’ VI. mit der Zivilverfassung die ganze Revolution grundsätzlich ab (links vorne sucht ein Priester eine Bürgerfamilie entsprechend zu beeinflussen), oder sie schmieden gar gegenrevolutionäre Verschwörungspläne (rechts vorne stürzen sie bei solch einem „Fehltritt“ mitsamt ihrer royalistischen Kokarde), teils schreiten sie in freudiger Begrüßung auf die Verfassung zu (rechts hinter dem Sockel). Während elegant gekleidete Großbürger nur widerstrebend das Reliefbild vom Bastillesturm betrachten (vor dem Sockel links), erweisen Leute aus dem einfachen Volk, zumal Frauen, ihre Reverenz dem rechts im Vordergrund errichteten Grabmal Mirabeaus, das seinen berühmten Ausspruch vom 23. Juli 1789 trägt; war der so als Wegbereiter der Verfassung qualifizierte populäre Revolutionär doch nach seinem allgemein betrauerten Tod feierlich im neuen nationalen Ruhmestempel des Pantheons beigesetzt worden (5. April 1791). Ganz für die neue Zeit gewonnen sind auch die Kinder, die in voller Uniform und mit der Trikolore ‚Nationalgarde’ spielen. Zwei ausländische Festgäste schließlich setzen einen kosmopolitischen Akzent (links neben dem Sockel): ein Engländer, ‚erfahren’ durch die Revolution von 1688, erklärt ‚einem reichen Sklaven Asiens’ das Denkmal der Französischen Revolution und stellt dessen Land die Freiheit in Aussicht.
Der Hintergrund des Blattes deutet die befreienden und segensreichen Wirkungen der Verfassung an. In fruchtbaren Gefilden pflügt rechts ein wohlhabender Landwirt – beschrieben als ‚Bürgermeister mit Trikolorenschärpe’ – hinter einem Gespann Ochsen seinen Acker, während links Bauern vom Hofgitter eines Adelsschlosses die Wappen abgerissen haben bzw. im Begriff sind, einen grundherrlichen Mai- und Gerichtsbaum zu fällen, was einen Freudentanz auslöst (links hinter dem Denkmalsockel). Der Himmel über dem Ganzen klärt sich im Lichte der neuen Zeit auf, zeigt aber durch restliche Wolken und einen Geier an, daß Gewitter und Gegenrevolution noch nicht völlig gebannt sind.
Es handelt sich also um eine gemäßigte revolutionäre Verfassungsallegorie im Sinne eines politisch-ökonomischen Liberalismus. In ihrer Bedeutungsfülle gibt sie einen Eindruck davon, wie eng die Verfassungsproblematik im Selbstverständnis der Zeit über die Gesetzestexte hinaus mit der allgemeinen Symbol- und Sozialgeschichte der Französischen Revolution zusammenhängt.“
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