In der Restaurierungswerkstatt haben vor allem die Träger nichtstaatlicher Archive die Möglichkeit, geschädigte Einzelstücke oder auch ganze Bestände restaurieren zu lassen. Die Maßnahmen, sorgfältig dokumentiert und auf das Notwendigste beschränkt, dienen in erster Linie dem Substanzerhalt und der Benutzbarkeit.
Neben der Durchführung von Einzelrestaurierungen wird der individuellen Beratung in allen Fragen der Bestandserhaltung eine besondere Bedeutung beigemessen. Vorbeugende konservatorische Maßnahmen technischer wie organisatorischer Art tragen maßgeblich zur dauerhaften Erhaltung von wichtigem Kulturgut in den Archiven bei. Vor allem ein gleichmäßiges kontrolliertes Klima, geeignete Verpackungsmaterialien und eine dem Zustand des Archivgutes angemessene Benutzung zählen zu den unverzichtbaren Rahmenbedingungen. Weiterführende Vorkehrungen sind im Rahmen der Notfallvorsorge zu treffen. Erst wenn Risiken erkannt werden, können die erforderlichen Schritte zur Gefahrenabwehr umgesetzt werden. Notfallpläne und –übungen bereiten auf den Schadensfall vor und können wirksam zur Schadensbegrenzung eingesetzt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gern bei der Erarbeitung eines Bestandserhaltungskonzeptes.
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Landesinitiative Substanzerhalt
Kooperationsvereinbarung wurde bis zum 30. September 2015 verlängert
