Seit 1989 sind die Kreise und Kommunen des Landes NRW gesetzlich verpflichtet, in fachlich angemessener Weise für ihr Archivgut zu sorgen. Bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe werden sie vom LWL-Archivamt beraten und in subsidiärer Weise unterstützt. Die Unterstützung bezieht sich auf alle anfallenden Fragen bei der Einrichtung, Führung und Unterhaltung des Archivs und geschieht hauptsächlich durch:
Bei allen archivfachlichen Fragen sowie bei Anträgen auf Bezuschussung bei der Einrichtung des Archivs oder der Anschaffung von technischen Geräten ist zunächst die oder der jeweilige Gebietsreferent/in im LWL-Archivamt anzusprechen.
Zuständigkeit
Archivreferentinnen und Archivreferenten
Archivberatung in der Region
Zuschuss-Richtlinien
Förderung nichtstaatlicher Archive in Westfalen-Lippe
► zum Text
Materialbestellung