Viele Eltern möchten, dass ihre blinden oder sehbehinderten Kinder möglichst in einer Schule vor Ort unterrichtet werden. Grundsätzlich können die Eltern blinder und sehbehinderter Kinder wählen, ob ihre Kinder eine Schule für Blinde und Sehbehinderte oder eine allgemeine Schule in Wohnortnähe besuchen sollen. Das zuständige Schulamt prüft dabei in jedem Einzelfall, ob die allgemeine Schule einem sehgeschädigten Kind die nötigen sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen für einen optimalen Schulbesuch bieten kann. Schon seit vielen Jahren werden so blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Sehenden in allen Schulformen unterrichtet.
Blinden- und Sehbehindertenlehrerinnen und -lehrer der von-Vincke-Schule unterstützen die Schülerinnen und Schüler sowie die Schulen im Gemeinsamen Unterricht.
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