Der Bildungsgang Hauptschule (Sekundarstufe I) mit den Klassen 5 bis 10 baut auf die Grundschule auf. Die Schule legt großen Wert auf einen lebensnahen Unterricht, bei dem der individuelle Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt steht. Unterrichtet wird selbstverständlich nach den allgemeinen Richtlinien für Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen, während besondere blinden- und sehbehindertenspezifischen Unterrichtsinhalte und -prinzipien das Angebot ergänzen. So gibt es zusätzlichen Unterricht in blindenspezifischen Fächern wie Blindenvoll- und Blindenkurzschrift, Maschinenschreiben, Mobilitätstraining und Training lebenspraktischer Fertigkeiten. Den Schülerinnen und Schülern der von-Vincke-Schule stehen spezielle Lehr- und Lernmittel zur Verfügung: Für blinde Kinder sind dies zum Beispiel Punktschrift-Schreibmaschinen, Lehrbücher in Blindenschrift, taktile Abbildungen aller Art wie Reliefs oder Modelle, aber auch Computer mit Braillezeile und Internetanschluss. Für sehbehinderte Kinder gibt es beispielsweise vergrößernde Sehhilfen aller Art, Bildschirm-Lesegeräte, Lupen, spezielle Arbeitstische mit besonders angepassten Arbeitsleuchten oder Bücher und Arbeitsmaterialien in Großdruck und natürlich auch Computer mit Großbilddarstellung.
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