Wir fördern und begleiten im Gemeinsamen Unterricht hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler, die mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule unterrichtet werden.
Ziel des Gemeinsamen Unterrichts ist die uneingeschränkte Teilhabe an Lebens- und Lernsituationen der allgemeinen Schule unter Einbeziehung behindertenspezifischer Erfordernisse.
Der Gemeinsame Unterricht hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler umfasst alle Schulformen: Grundschule, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg, Berufsschule. Es handelt sich meist um eine Einzelintegration hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler in der allgemeinen Schule.
Der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann zu jedem Zeitpunkt während der Schullaufbahn durch die Eltern/Erziehungsberechtigen bzw. die allgemeine Schule gestellt werden. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der Grundlage eines gemeinsamen Gutachtens, das von einer Lehrkraft der Münsterlandschule und einer Lehrkraft der allgemeinen Schule erstellt wird, über den sonderpädagogischen Förderbedarf, die Förderschwerpunkte und die möglichen Förderorte.
Die sonderpädagogische Förderung von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts wird von einer Lehrkraft der Münsterlandschule je nach individuellem Förderbedarf mit einer festgesetzten Wochenstundenzahl durchgeführt.
Zentrale Angebote im GU sind:
- Sonderpädagogische Förderung der hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler im Klassenunterricht, in der Einzel- und Kleingruppenförderung einschließlich der
Förderung der Identitätsentwicklung der hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler
- Begegnungstage für hörgeschädigte GU-Schülerinnen und GU-Schüler
- Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule
- Vereinbarung eines individuellen Nachteilsausgleichs
- Kooperation mit den am GU beteiligten Lehrkräften
- Fortbildungs- und Austauschangebote für Lehrkräfte
- Information (Sensibilisierung) der Mitschülerinnen und Mitschüler über mögliche Auswirkungen der Hörschädigung
- Beratung der Eltern
- Informations- und Austauschangebote für Eltern
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Akustikern, Therapeuten, sozialen Diensten, Ämtern und Behörden
Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier:
Unseren GU-Flyer finden Sie hier:
| 11.07.2013 | Schulentlassfeier |
| 19.07.2013 | Zeugnisausgabe/letzter Schultag vor den Sommer-ferien (Unterrichtsende 10.50 Uhr) |
| 22.07. - 03.09.2013 | Sommerferien |
| 04.09.2013 | erster Schultag nach den Sommerferien |
| Lehrerkonferenzen |
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| 18.06.2013 | |||
| 02.09.2013 | |||
| Stufenleiter-Dienstbesprechungen |
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Primarstufen-konferenzen Sekundarstufen-konferenzen Konferenzen der L-Abteilung Konferenzen der GE-Abteilung |
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| 25.06.2013 | |||
| 09.07.2013 | |||
| Konferenzen der Abteilung Frühförderung |
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| 16.07.2013 | |||
| Konferenzen der Abteilung GU |
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| Konferenzen des Kindergartens | |||
| Zeugniskonferenzen | |||
| 09.07.2013 | |||