Es gibt zahlreiche Menschen, die aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Behinderung nicht oder für Außenstehende nicht verständlich sprechen können.
Zu dieser Personengruppe gehören:
- Menschen mit angeborenen Behinderungen (z.B. Cerebralparesen, geistige Behinderungen...),
- Menschen mit fortschreitenden Erkrankungen (z.B. Muskeldystrophie, Multiple Sklerose...),
- Menschen mit Schädigungen durch Unfälle, Schlaganfälle,
- Menschen mit vorübergehend eingeschränkten lautsprachlichen Möglichkeiten.
Nicht sprechen können ist immer verbunden mit reduzierten Möglichkeiten hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen und des persönlichen Lebensbereiches sowie einer als eingeschränkt empfundenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Der Begriff
„Unterstützte Kommunikation“ (UK) umfasst alle pädagogischen und therapeutischen Hilfen, die betroffenen Personen zur Verständigung angeboten werden.
Gemeinsam mit den Bezugspersonen werden individuelle Kommunikationssysteme entwickelt, die eine effektive Verständigung verbessern und somit die soziale Integration erleichtern können.
Dabei kommen elektronische wie nicht-elektronische Kommunikationshilfen zum Einsatz, die die gesprochene Sprache ersetzen oder ergänzen.
Neben der Bereitstellung der medialen Hilfen umfasst der Begriff der Unterstützten Kommunikation jedoch auch die pädagogische Unterstützung der Bezugspersonen hinsichtlich des sinnvollen Einsatzes der Kommunikationshilfen.